Verpackungsaufdruck

Regulatory Affairs

Verpackungsaufdruck

Überprüfung Verpackungsaufdruck auf EU Konformität

Für den Verpackungsaufdruck gibt es in der Kosmetikverordnung entsprechende Vorgaben. Verpflichtende Angaben sind:

Weitere Informationen:

Für bestimmte Verpackungsformen wie zum Beispiel Aerosoldosen müssen die Gefahrensymbole gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 berücksichtigt werden.

Wir helfen Ihnen, die Pflichtangaben für den Verpackungsaufdruck zu erstellen!

Ihre Sicherheit

Unsere Qualitäts­standards

Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025
Zulassung gemäß §44 Infektionsschutz­gesetz
Amtliche Gegenprobensachverständige gemäß § 43 LFGB
Zulassung zur Untersuchung von Trinkwasser (AQS-Zertifikat)

Die BAV Kundenberater sind Fachleute aus der Praxis. Sie stehen Ihnen mit ihren Erfahrungen beratend zur Seite.

Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und attraktives Kennenlernangebot.

Dr. Bruno Rung
Ihr Ansprechpartner:

Dr. Bruno Rung

Telefon: +49 (0)7621/9140-286
bruno.rung@bav-institut.de