Rückruf aufgrund mikrobiologischer Ergebnisse?
Liefert z.B. eine Untersuchung auf Lebensmittelsicherheitskriterien im Sinne der VO (EG) Nr. 2073/2005 unbefriedigende Ergebnisse und handelt es sich auch unter Berücksichtigung des Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 um ein nicht sicheres Lebensmittel, ist das Lebensmittel vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen.
