FAQ - Häufig gestellte Fragen

Für wen sind Untersuchungen auf Legionellen verpflichtend?

Eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen ist dann erforderlich, wenn alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:

  • Vorhandensein einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (= Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle)
  • Das Trinkwasser wird durch eine gewerbliche (z. B. Vermietung) oder öffentliche Tätigkeit (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime) abgeben
  • Vernebelung des Trinkwassers

In diesen Fällen ist eine systemische Untersuchung durchzuführen. Die Untersuchungspflicht liegt immer beim Unternehmer und sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage.