Steckbrief zu Legionellen im Trinkwasser

Steckbrief zu Legionellen im Trinkwasser

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Steckbrief zu Legionellen im Trinkwasser

Allgemeines
Legionellen sind Bakterien der Gattung Legionella. Sie sind in unserer Umwelt weit verbreitet, insbesondere als natürliches Vorkommen im Grundwasser und in Oberflächengewässern. Legionellen kommen auch in Wasserleitungsnetzen vor, hier findet die Vermehrung von Legionellen vor allem in Ablagerungen und Belägen statt (Biofilme). Legionellen können eine gesundheitliche Gefahr darstellen und lebensgefährliche Lungenentzündungen hervorrufen, wenn Legionellen über z.B. Dampf, Aerosole oder Wasserstöpfchen eingeatmet werden. Die für Erkrankungen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila.


Bei einem positiven Ergebnis von Legionellen sind sofort geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Durch den Gesetzgeber ist die Abwesenheit von Legionellen im Trinkwasser gefordert (0 KBE/100 ml). Ein positiver Befund von Legionellen in einer Trinkwasserprobe nach Trinkwasserverordnung muss dem zuständigen Amt gemeldet werden.

Eigenschaften

  • Stäbchenförmige Bakterien
  • Gram-negativ
  • Oxidase-positiv
  • Katalase-negativ

Herkunft/Auftreten

  • Natürliches Vorkommen im Grundwasser und in Oberflächengewässern, aber auch in künstlichen Wassersystemen (z.B. Wasserleitungen in Gebäuden)

Bedeutung

  • Legionellen sind Krankheitserreger, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen können wie z.B. grippeartige Beschwerden oder schwere Lungenentzündungen bis hin zur Todesfolge
  • Legionellosen werden insbesondere durch das Einatmen von fein zerstäubtem oder vernebeltem Wasser (Aerosole) ausgelöst. Typische Ansteckungsquellen sind z.B. Duschen, Wasserschläuche Luftbefeuchter, Wasserhähne sowie industrielle Anlagen wie Verdunstungskühlanlagen. Vorgaben dazu befinden sich in der Trinkwasserverordnung, der VDI 6022 (für RLT-Anlagen) und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) für Verdunstungskühlanlagen.
  • Beim Trinken von erregerhaltigem Material besteht in der Regel keine Infektionsgefahr, da die Legionellen von der Magensäure abgetötet werden. Dies gilt ebenfalls beim Verzehr von Lebensmitteln, die mit kontaminiertem Wasser in Berührung gekommen sind

Gesetzliche Vorschriften für Trinkwasser

  • Die Trinkwasserverordnung 2023 (TrinkwV) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ schreibt eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen vor
  • Betroffen sind hiervon Unternehmer und Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn das Wasser gewerblich und/oder öffentlich abgegeben wird und es zusätzlich zu einer Vernebelung des Wassers kommt
  • Bei einer Großanlage handelt es sich dabei einen Speicher-Trinkwassererärmer oder einen zentralen Durchfluss-Trinkwassererärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder von einem Inhalt vom mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererärmers und der entferntesten Entnahmestelle
  • Die öffentliche Abgabe betrifft beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Hotels und Pflegeheime. Diese Einrichtungen sind verpflichtet einmal jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Ebenso sind Besitzer/Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Wohnbaugesellschaften und Hausverwaltungen betroffen. Für diese beträgt das geforderte Untersuchungsintervall drei Jahre, sofern keine sonstigen Vorgaben seitens der Behörde erfolgen
  • In der Trinkwasserverordnung ist für Legionellen ein Technischer Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml festgelegt. Wird dieser Wert überschritten, muss dies an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden
  • Wenn in einem Unternehmen keine gesetzliche Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht, empfiehlt sich dennoch eine Prüfung im Rahmen der Sorgfaltspflicht, sofern Duschen vorhanden sind oder anderweitig ein Kontakt mit zerstäubtem oder vernebeltem Wasser auftritt

Krankheitsbild

  • Minimale Infektionsdosis: variiert, eine geringe Anzahl von 102KBE/ml kann schon ausreichend sein
  • Inkubationszeit: meist 24 bis 48 Stunden, kann aber auch bis zu 10 Tage anhalten
  • Erkrankungsdauer: 2 bis 5 Tage, je nach Schweregrad sogar mehrere Wochen
  • Symptome einer schweren Lungenentzündung (Legionellen-Pneumonie): Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, hohes Fieber aber auch Bauchschmerzen, Durchfall und Benommenheit
  • Weitergehende Komplikationen können lebensbedrohlich sein

Beispiele betroffener Wassersysteme

  • Wasserhähne, Duschen, Wasserschläuche (Garten)
  • Luftbefeuchter
  • Verdunstungskühlanlagen
  • Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Vermehrungsbedingungen

  • Temperatur
    • Optimum: +30 °C bis 45 °C
    • Minimum: +20 °C
    • Im Allgemeinen keine Vermehrung bei über +60 °C
  • pH-Wert: Wachstum bei pH 5,0 bis 8,5
  • aw-Wert: Vermehrung bei einer Wasseraktivität von nahe 1,0
  • Sauerstoffbedarf: aerob bis mikroaerophil

Abtötung durch Erhitzen und andere technische Maßnahmen

  • Bei +60 °C Wassertemperatur werden die Legionellen in der Regel abgetötet
  • Die Wassertemperatur soll beim Eintritt (Zirkulation) in den Warmwasserspeicher min. +55 °C und beim Austritt min. +60 °C betragen
  • In Kaltwasserspeichern sollte die Temperatur unter <20°C betragen
  • Wasseraustausch nach 7 Tagen, besser nach 3 Tagen Stagnation im Leitungsnetz
  • Ablagerungen und Biofilme entfernen
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion bzw. Wartung/Austausch von Geräten/Anlagen und Perlatoren/Schläuchen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind
Mögliche Ursachen für überhöhte Keimzahlen Vorschläge für Maßnahmen

Bei Legionellen in Trinkwasser
Unzureichende Regel-Temperatur am Trinkwasser-Erwärmer und/oder im Leitungsnetz

Stagnation des Wassers bei Nichtnutzung, d.h. Austausch nach 7 Tagen, besser nach als 3 Tagen (ansonsten Gefahr der Biofilmbildung)

Regelmäßiges Durchspülen der Leitungen (Protokolle, Dokumentation prüfen)

Unzureichende Nutzung der Leitung und/oder „Totstränge“ mit Stagnation oder anderen technisch – baulichen Mängeln am Leitungsnetz

Ablagerungen und Biofilme

Verschmutzung/Verschleiß von Geräten/Anlagen und Perlatoren/Schläuchen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind

  1. Richtigkeit der Prozesse und Temperaturen vor Ort kontrollieren
    1. Die Wassertemperatur soll beim Eintritt (Zirkulation) in den Warmwasserspeicher min. +55 °C und beim Austritt min. +60 °C betragen
    2. In Kaltwasserspeichern sollte die Temperatur unter <20°C betragen
    3. Wasseraustausch nach 7 Tagen, besser nach 3 Tagen Stagnation im Leitungsnetz
  2. Ausreichende Nutzung des Leitungsnetzes kontrollieren
    1. Ablagerungen und Biofilme entfernen
    2. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion bzw. Wartung/Austausch von Geräten/Anlagen und Perlatoren/Schläuchen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sin
  3. Erfolgskontrolle durch Nachkontrolle

 

Weitere Informationen und Literatur

www.gesetze-im-internet.de unter: „Gesetze / Verordnungen“ → „TrinkV“

Energie/Wasser-praxis 11/2016 → Hygienische Sicherheit im Verteilungsnetz – Teil 2

Energie/Wasser-praxis 02/2015 → Mikrobiologische Grundlage einzelner trinkwasserrelevanter Erreger und gesundheitliche Aspekte

UBA_Trinkwasser-Ratgeber_2020-04-07

twin09-2014-01

DVGW_Stilllegung von Trinkwasser-Installationen_2020-03-24