Welche Vorschriften gibt es für die Allergenkennzeichnung?
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) besteht für Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, eine Kennzeichnungspflicht für verpackte und unverpackte Lebensmittel. Die wichtigsten Vorschriften regelt Art. 21 der LMIV. Art und Weise der Kennzeichnung nicht vorverpackter Lebensmittel regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV)
Die zu deklarierenden Stoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse sind in Anhang II der VO (EG) Nr. 1169/2011 aufgelistet.
