12.11.2020 - Kosmetik

Formaldehyd und Formaldehyd-abspaltende Substanzen

Formaldehyd und Formaldehyd-abspaltende Substanzen

 

Über das europäische Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte, namentlich „Safety Gate“ (ehemals „RAPEX“) übermitteln Behörden der EU-Mitgliedsstaaten Warnmeldungen über gefährliche Produkte auf ihren Märkten (ausgenommen Lebensmittel). Neben dem betroffenen Produkt und die von ihm ausgehende Gefahr werden ebenfalls die eingeleiteten Maßnahmen angegeben.

Immer wieder wird auch vor Kosmetika mit erhöhten Mengen an Formaldehyd gewarnt, welche in diesem Zuge vom Markt genommen werden. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/831 ist Formaldehyd als verbotener Stoff in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) 1223/2009) gelistet. Als Kontaktallergen kann Formaldehyd Reizungen der Haut verursachen.

Formaldehydabspaltende Substanzen sind zwar in Kosmetika zulässig, unterliegen jedoch Höchstmengenbeschränkungen, die es gemäß Anhang III der EU-Kosmetikverordnung obligatorisch einzuhalten gilt. Formaldehyd-abspaltende Substanzen sind z.B. DMDM Hydantoin, Imidazolidinyl Urea oder Diazolidinyl Urea.

Sowohl das Vorhandensein von Formaldehyd als auch formaldehydabspaltende Substanzen in Kosmetika werden von ÖKO-Test mit großem Notenabzug gewertet.

 

Das BAV Institut im Verbund mit der Tentamus-Laborgruppe führt für Sie den Nachweis und die quantitative Bestimmung des freien und freisetzbaren Formaldehyds in Kosmetika nach der gleichnamigen Methode von ÖKO-Test durch. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen sehr gerne ein Angebot!