09.11.2018 - Kosmetik

Pflanzenschutzmittelrückstände in kosmetischen Mitteln

Kosmetische Rohstoffe natürlicher Herkunft wie Pflanzenextrakte, Hydrolate etc. können eine Eintragsquelle für Pflanzenschutzmittelrückstände (Pestizide) in kosmetischen Produkten sein. Diese Rückstände sind unerwünscht, teilweise in Anhang 2 der VO (EG) 1223/2009 verboten und bei Anwesenheit von Spuren im Produkt nur in gesundheitlich unbedenklichen und technologisch unvermeidbaren Mengen erlaubt.

Verbraucher ebenso wie der Handel erwarten Produkte, die frei von Pestizidrückständen sind. Vor allem im Bereich der Naturkosmetik bzw. natürlicher oder biologischer Produkte ist die Abwesenheit solcher Rückstände ein Muss!

Sie wollen sicher sein bzw. sich absichern, dass in Ihrem Produkte keine Pflanzenschutzmittelrückstände vorhanden sind ? Unsere Tentamus Labore analysieren eine große Bandbreite an Pestizidrückständen sowohl im kosmetischen Rohstoff als auch im Fertigprodukt mit sehr niedrigen Bestimmungsgrenzen bis in den Bereich von wenigen µg/kg Produkt bzw. Rohstoff.

Mehr als 600 Verbindungen werden hierbei mit einer Comib-Methode (LC-MS/MS) in einer Bestimmung erfasst.

Sprechen Sie uns an, wir sichern für Sie die Qualität Ihrer Rohstoffe und Ihres Endproduktes.