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Einkauf von Kosmetik im Internet – die wichtigsten Tipps

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13.08.2026 - Kosmetik

Einkauf von Kosmetik im Internet – die wichtigsten Tipps

Einkauf von Kosmetik im Internet – die wichtigsten Tipps

Beim Online-Kauf von Kosmetikprodukten ist besondere Vorsicht geboten. Mitunter werden auch Produkte verkauft, die nicht den Vorgaben der europäischen Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen.

In einem Informationsblatt informieren verschiedene Verbände und Institutionen (unter anderem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel) worauf besonders zu achten ist:

Hier sollte eine vollständige Postanschrift inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse vorhanden sein; die Nennung der verantwortlichen Person für die EU ist hilfreich

Wesentliche Elemente der Kennzeichnung müssen in deutscher Sprache vorliegen; ebenfalls müssen der Verwendungszweck (z.B. Tagescreme) und mögliche Einschränkungen (z.B. nicht für Kinder unter drei Jahren) klar ersichtlich und auf Deutsch vermerkt sein

Die Angabe einer Liste der Bestandteile (auch INCI-Liste) ist Pflicht; schauen Sie, ob diese im Webauftritt zu sehen ist

Jedes Produkt muss eine Angabe zur Haltbarkeit tragen; diese erfolgt entweder als Mindesthaltbarkeitsdatum (mindestens haltbar bis) oder als PAO (Period After Opening)

Derartige Produkte sind nicht für den Endverbraucher bestimmt; besondere Vorsicht ist daher bei Produkten geboten, die beispielsweise sehr hohe Wirkstoffkonzentrationen aufweisen

Dies kann ein Hinweis auf minderwertige Qualität sein

Das europäische Kosmetikrecht gibt klare und strenge Vorgaben hinsichtlich der stofflichen Beschaffenheit von Produkten; weiterhin werden klare Vorgaben zur Dokumentation, unter anderem ein Sicherheitsbericht, gefordert; wenn Sie Produkte von einem Anbieter ausserhalb der EU erwerben, ist es wahrscheinlich, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden

 

Quellen: