16.09.2026 - Lebensmittel
Glycerin in Lebensmitteln: Nicht nur Slush-Eis im Fokus
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass Richtwerte für Glycerin nicht nur für Slush-Eis-Getränke, sondern auch für andere glycerinhaltige Lebensmittel gelten. Glycerin (E 422) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der unter anderem als Feuchthaltemittel eingesetzt wird und beispielsweise in Backwaren, Süßwaren oder Getränken vorkommen kann.
Hintergrund sind Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des BfR. Die EFSA hat für die einmalige Aufnahme von Glycerin über Getränke eine akute Referenzdosis von 125 mg pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Diese Menge kann insbesondere bei Kindern bereits durch den Verzehr größerer Mengen glycerinhaltiger Produkte erreicht oder überschritten werden.
Bisher standen vor allem Slush-Ice-Getränke im Mittelpunkt der Bewertung, da dort teilweise hohe Glyceringehalte festgestellt wurden. Das BfR kommt jedoch zu dem Schluss, dass der gesundheitliche Richtwert grundsätzlich auch bei einer Aufnahme über feste Lebensmittel berücksichtigt werden sollte. Entscheidend ist die insgesamt aufgenommene Glycerinmenge und nicht allein die Art des Lebensmittels.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies: Besonders bei Kindern sollte auf einen maßvollen Verzehr stark glycerinhaltiger Produkte geachtet werden. Hersteller sind aufgefordert, den Einsatz von Glycerin auf das technologisch notwendige Maß zu beschränken.
Das BAV Institut verfügt innerhalb der Tentamus Gruppe über die analytischen Möglichkeiten zur Bestimmung von Glycerin in Lebensmitteln und steht Herstellern als kompetenter Partner für Fragen der Produktsicherheit zur Verfügung.
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