14.09.2026 - Lebensmittel
MOSH und MOAH 2027 – neue EU-Regelungen nehmen Gestalt an
Mineralölkohlenwasserstoffe, kurz MOSH und MOAH, stehen seit Jahren im Fokus der Lebensmittelsicherheit. Nun konkretisieren sich die europäischen Vorgaben: Für MOAH sollen erstmals verbindliche Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittel eingeführt werden. Der entsprechende Entwurf wurde im Mai 2026 vom zuständigen EU-Ausschuss gebilligt. Die endgültige Verabschiedung wird für Herbst 2026 erwartet, die neuen Anforderungen sollen ab 2027 gelten.
MOSH steht für gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe, MOAH für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe. Sie können beispielsweise über Rohstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, Schmierstoffe oder Verpackungsmaterialien in Lebensmittel gelangen. Besonders MOAH sind aufgrund der möglichen genotoxischen und krebserzeugenden Eigenschaften einzelner Verbindungen von besonderer Bedeutung.
Die geplanten Höchstgehalte betreffen verschiedene Lebensmittelgruppen, unter anderem Öle und Fette, Getreide und Getreideerzeugnisse, Milchprodukte, Schalenfrüchte, Hülsenfrüchte, Kakao, Gewürze und Nahrungsergänzungsmittel. Gleichzeitig ist für 2026 bis 2029 ein EU-weites Monitoring vorgesehen, um weitere Daten zu MOSH- und MOAH-Gehalten in Lebensmitteln zu erfassen.
Für Hersteller, Händler und Importeure empfiehlt es sich daher bereits jetzt, mögliche Eintragsquellen entlang der Lieferkette zu überprüfen. Regelmäßige Untersuchungen können dabei helfen, Belastungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Minimierungsmaßnahmen einzuleiten.
Das BAV Institut und die Tentamus-Labore unterstützen Unternehmen bei der Untersuchung von Lebensmitteln auf MOSH und MOAH. So können Rohstoffe und Fertigprodukte bereits im Vorfeld der neuen Anforderungen überprüft und mögliche Kontaminationsquellen gezielt bewertet werden.
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