News
06.05.2025 - Lebensmittel

Neue Bescheinigungsmuster für Lebensmittel tierischer Herkunft und zusammengesetzte Lebensmittel
Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2025/636 neue Bescheinigungsmuster für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie zusammengesetzten Lebensmitteln aus Drittstaaten veröffentlicht.
Die aktualisierten Dokumente betreffen alle zugelassenen Drittstaaten und sollen die Kontrolle und Rückverfolgbarkeit bei der Einfuhr verbessern. Sie ersetzen die bisherigen Musterbescheinigungen, die bislang zur Vorlage bei den zuständigen Kontrollbehörden erforderlich waren.
Übergangsregelung:
Bescheinigungen nach dem bisherigen Muster dürfen noch bis zum 19. Februar 2026 verwendet werden. Ab dem 20. Februar 2026 sind ausschließlich die neuen Formulare zulässig.
Die neuen Muster sowie weiterführende Informationen finden Sie direkt im EU-Amtsblatt unter folgendem Link.
Handlungsempfehlung:
Unternehmen, die mit der Einfuhr tierischer Lebensmittel oder zusammengesetzter Produkte befasst sind, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre Prozesse entsprechend anpassen.
Bei Fragen zur Umsetzung oder zur Anpassung Ihrer Dokumentation stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Quelle: www.eur-lex.europa.eu