19.08.2026 - Lebensmittel
Neue EU-Höchstgehalte für 3-MCPD Summe und Glycidyl-Fettsäureester veröffentlicht
Mit der Verordnung (EU) 2026/1825 wurden erstmals Höchstgehalte für 3-MCPD Summe sowie für Glycidyl-Fettsäureester in bestimmten zusammengesetzten Lebensmitteln festgelegt. Die neuen Anforderungen gelten ab dem 19. August 2026 und treten ohne Übergangsregelung in Kraft. Für Beikost und Beikost-Öle gelten die neuen bzw. abgesenkten Höchstgehalte ab dem 1. Januar 2027.
3-MCPD und Glycidyl-Fettsäureester gelten als gesundheitlich relevante Prozesskontaminanten, die bei der Verarbeitung und Erhitzung von Lebensmitteln entstehen. Sie entstehen vor allem beim Raffinieren pflanzlicher Öle und Fette, sowie beim Frittieren und Braten fetthaltiger Lebensmittel. Aufgrund ihrer potenziell gesundheitsschädlichen Eigenschaften stehen die Verbindungen schon seit Jahren im Fokus der Risikobewertung.
Untersuchungen auf die 3-MCPD Summe und Glycidyl-Fettsäureester führen wir regelmäßig in unseren Tentamus-Laboren durch und liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
- Quelle:
Lebensmittelverband Deutschland e.V.: https://www.lebensmittelverband.de/de/
