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02.12.2025 - Kosmetik
Rechtliche Vorgaben und Grundlagen kosmetische Mittel - BVL
Auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kosmetika übersichtlich aufgeführt und es wird Literatur genannt. Bereits seit 2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 die zentrale Grundlage für alle in Deutschland oder der EU in Verkehr gebrachten Kosmetika.
Sie finden auf der Website des BVL:
- Die aktuelle, konsolidierte Fassung der VO (EG) Nr. 1223/2009
- Claims-Verordnung (EU) Nr. 655/2013 betreffend Werbeaussagen von Kosmetika
- Technical document on cosmetic claims
- Die Nationale deutsche Kosmetikverordnung (D-KosmetikV)
- Produktübergreifende Regulierungen wie das LFGB, Mess- und Eichgesetz, Fertigpackungsverordnung, Aerosolpackungsverordnung
Gleich, ob Sie kosmetische Mittel erstmalig in den Verkehr bringen möchten oder Fragen zu bestehenden Produkten haben – wir unterstützen Sie gerne!
Dies umfasst sowohl analytische Leistungen in den Bereichen Mikrobiologie (z.B. ISO 17516) und Chemie als auch alle erforderlichen regulatorischen Leistungen (Sicherheitsbericht, Notifizierung, Toxikologie etc.)
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Quelle: www.bvl.bund.de
