03.11.2026 - Kosmetik
Safety Gate: Verbotene Stoffe in Kosmetika weiterhin im Fokus
Auch im Oktober 2026 meldeten die europäischen Marktüberwachungsbehörden über das Safety Gate Kosmetikprodukte, die nicht den Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung entsprechen. Im Mittelpunkt standen dabei erneut chemische Risiken durch in kosmetischen Mitteln verbotene Stoffe.
Ein Beispiel betrifft einen Gel-Nagellack. Griechenland meldete in dem Produkt 0,77 % Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid (TPO). TPO ist ein in kosmetischen Mitteln verbotener Photoinitiator. Der Stoff kann das Fortpflanzungssystem bzw. das ungeborene Kind schädigen und allergische Hautreaktionen auslösen. Für das Produkt wurde ein Rückruf von Endverbrauchern angeordnet.
Daneben bleibt auch der allergene Duftstoff Butylphenyl Methylpropional (BMHCA, Lilial) nach wie vor relevant. In einem am 15. Oktober veröffentlichten Haarfestiger wurde der verbotene Stoff laut Ingredientlsite festgestellt; die tschechische Behörde ordnete die Vernichtung des Produkts an. Am 27. Oktober folgte eine weitere tschechische Meldung zu einem Kosmetikset, ebenfalls wegen BMHCA. Auch hier wurde die Vernichtung des Produkts veranlasst.
Fazit: Die Oktober-Meldungen zeigen, dass insbesondere ältere bzw. nicht rechtskonforme Rezepturen mit inzwischen verbotenen Inhaltsstoffen weiterhin Gegenstand der europäischen Marktüberwachung sind. Für Hersteller und Händler bleibt deshalb die konsequente Prüfung von Rezepturen, INCI-Deklarationen und vorhandenen Altbeständen auf aktuell verbotene Stoffe wesentlich.
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