21.10.2026 - Lebensmittel
Schädlingsbekämpfungsmittel: EU-Neuerungen führen zu mehr Restriktionen im Lebensmittelbetrieb
Schädlingsbekämpfungsmittel: EU-Neuerungen führen zu mehr Restriktionen im Lebensmittelbetrieb
Die Regelungen der Europäischen Union sind vielfach gefürchtet und werden von vielen Wirtschaftstreibenden auch teilweise als zu kompliziert, überflüssig oder übergriffig empfunden. Man denke nur an die regulatorische Grundlage zur Lebensmittelsicherheitskultur.
Im Bereich Pest Control (PC, Schädlingsbekämpfung) ergeben sich die nachfolgenden Änderungen
- Die Wichtigkeit präventiver Maßnahmen steigt
- Dauerbeköderung mit Rodentiziden ist ab 1.7.26 verboten, daher ist eine höhere Befallswahrscheinlichkeit einzukalkulieren*
- Ein sensorgestütztes Monitoring als Bestandteil eines integrierten sog. PC-Management-Konzeptes ist sinnvoll und zeitgemäß
- Schlagfallen nicht mehr als „präventives Element“, sondern nur im eng begrenzten Bereich einer gezielten Bekämpfung
WICHTIG: Eine befallsunabhängige Dauerbeköderung ist laut Bundesamt BAuA in Dortmund verboten, d.h. die Verwendung von Giftködern zur Prävention ist untersagt.
Lebensmittelbetriebe sollten ein besonderes Augenmerk auf die Schädlingskontrolle haben. Nebenbei bemerkt: Wir wissen unlängst auf die Phosphin-Problematik hin. Wir untersuchen innerhalb der Tentamus-Gruppe auf verschiedenste Pestizide und sind auch auf die Phosphin-Analytik eingerichtet.
Sprechen Sie uns an. Unsere Kundenberater helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Quellen:
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, zuletzt abgerufen am 29.9.26
- https://www.bav-institut.de/de/news/schaedlingsbekaempfungsmittel-in-getrockneten-lebensmitteln-haeufiger-nachweisbar-als-erwartet
- https://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=5&ID=4452&lang=DE&Pdf=No
- https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozidprodukte/rodentizide
