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Schutz vor irreführenden Umweltaussagen – EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – Umsetzungsfrist rückt näher

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03.09.2026 - Kosmetik

Schutz vor irreführenden Umweltaussagen – EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – Umsetzungsfrist rückt näher

Schutz vor irreführenden Umweltaussagen – EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – Umsetzungsfrist rückt näher

Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo, Empowering Consumers for the Green Transition) wurde im Februar 2024 verabschiedet und ändert die Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU, um Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen.

Sie verbietet unter anderem Nachhaltigkeitslabels ohne anerkannte Zertifizierung sowie Umweltaussagen, die sich nur auf einen Teilaspekt beziehen, aber als Aussage über das gesamte Produkt dargestellt werden. Ab dem 27. September 2026 müssen alle in der EU tätigen Hersteller diese Vorgaben erfüllen. Umweltaussagen umfassen dabei nicht nur explizite Aussagen, sondern auch implizite Botschaften durch Symbole, Farben, Bilder oder Produktnamen.

Die wesentlichen Kernpunkte sind:

Die genannten Richtlinien betreffen alle Verbraucherprodukte, also z.B. Kosmetika oder Lebensmittel.

Sie haben Fragen hierzu bzw. Sie benötigen regulatorische Unterstützung für Ihr Produkt? Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 

Quellen: