24.09.2026 - Kosmetik
Silber – regulatorische Abweichung zwischen GB und EU
Seit dem Brexit im Jahr 2020 ist bemerkbar, dass Großbritannien wieder seine eigenen Wege in regulatorischer Hinsicht geht. In weiten Teilen orientiert sich GB zwar nach wie vor am rechtlichen Rahmen der EU, das Auseinanderdriften schlägt sich seither aber immer wieder im Detail nieder – so auch beim Einsatz von Silber in kosmetischen Mitteln.
In der EU wird die Verwendung von Silber (Pulver) [100 nm < Partikeldurchmesser < 1 mm] folgendermaßen reguliert:
- 0,2% in rinse-off Produkten (Oralhygieneprodukte inbegriffen)
- 0,3% in leave-on Produkten (Nagelprodukte inbegriffen)
- 0,05% Mundspülungen für Kinder
- Aerosole sind von der Einstufung komplett ausgenommen, da keine Daten zur Risikoabschätzung vorlagen
Im Gegensatz hierzu weicht die Einstufung des SAG-CS (Scientific Advisory Group on Chemical Safety) in GB etwas ab:
- 0,3% in rinse-off Produkten (Oralhygieneprodukte ausgenommen)
- 0,3% in leave-on Produkten (Lippenprodukte ausgenommen)
- 0,2% in Lippenprodukten
- 0,05% Mundspülungen und Zahnpasten für alle Altersgruppen
- Aerosole sind von der Einstufung komplett ausgenommen, da keine Daten zur Risikoabschätzung vorlagen
Quelle:
- https://assets.publishing.service.gov.uk/media/6a8824a4c607a3e82a75c016/sag-cs-opinion-26-silver-in-cosmetic-products.pdf
- https://health.ec.europa.eu/latest-updates/sccs-scientific-advice-silver-used-cosmetic-products-2026-04-24_en
- https://docs.wto.org/dol2fe/Pages/FE_Search/ExportFile.aspx?id=327384&filename=2026/TBT/EEC/26_03999_00_e.pdf&Open=True
