Untersuchungen von Kosmetika für den Export nach Saudi-Arabien – GSO 1943
21.05.2026 - Kosmetik
Untersuchungen von Kosmetika für den Export nach Saudi-Arabien – GSO 1943
Die GSO 1943:2024 (Cosmetic Products – Safety Requirements of cosmetics and personal care products) bildet den rechtlichen Rahmen für das Inverkehrbringen von Kosmetika in Saudi-Arabien und weiteren Golfstaaten (z.B. Katar, Oman).
Im Wesentlichen enthält dieser Standard Vorgaben zu:
- Produktsicherheit: Alle Erzeugnisse müssen unter normalen und vorhersehbaren Bedingungen sicher sein; dies wird durch das Verbot bestimmter Substanzen und Labortests gewährleistet
- Inhaltsstoffe: Für Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe existieren spezielle Listen
- Vorgaben zur Kennzeichnung der Produkte
- Sprachvorgaben
- Einhaltung der Kosmetik-GMP nach ISO 22716
Hierbei ist wichtig, dass dieser Standard im Wesentlichen auf den Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 beruht bzw. hinsichtlich stofflicher Vorgaben auf diese Verordnung verweist. Abweichungen gibt es unter anderem bei den Grenzwerten für Schwermetalle und der Vorgabe, dass in jeglichen Kosmetika die Anwesenheit von Schweinefetten bzw. -derivaten verboten ist.
Sie möchten Produkte in die Golfregion exportieren ? Wir unterstützen Sie mit umfassenden, akkreditieren Untersuchungen. Unsere Prüfberichte können zum Nachweis der Prüfung der Produkte verwendet werden.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Quelle:
