aktualisiert am 03.06.2024
KALS Karlsruher Lebensmittelsymposium 2024- unterstützt durch BAV Institut
Am 20.-21.11.2024 finden das 9. Karlsruher Lebensmittelsymposium statt.
aktualisiert am 03.06.2024
Am 20.-21.11.2024 finden das 9. Karlsruher Lebensmittelsymposium statt.
aktualisiert am 31.05.2024
In einer Hähnchenschnitzelprobe wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Der Befund führt zu einem Rückruf des Lebensmittels.
aktualisiert am 29.05.2024
Das Schnellwarnsystem der EU namens Safety Gate führt Non-Food-Produkte auf, die als nicht sicher für den Verbraucher eingestuft werden.
aktualisiert am 28.05.2024
308 Rückrufe haben die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Jahr 2023 auf dem gemeinsamen Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht.
aktualisiert am 27.05.2024
Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) in Berlin erstellt mit mehr als 1000 Mitarbeitern regelmäßig wissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten zu stofflichen Risiken bei der Verwendung von Kosmetika und Lebensmitteln.
aktualisiert am 24.05.2024
Vor kurzem wurden mehrere Lebensmittel (Olivenöle) aufgrund von Grenzwertüberschreitungen von Pestiziden zurückgerufen.
aktualisiert am 23.05.2024
In der April-Ausgabe der wissenschaftlichen Zeitschrift pharmind wurde ein neuer Artikel zu den Themen Methodentransfer, Change Control und Eignungstest publiziert.
aktualisiert am 22.05.2024
In der Mai Ausgabe 2024 von Stiftung Warentest wurden 58 Konserven mit unterschiedlichem Inhalt getestet.
aktualisiert am 21.05.2024
Am 13.06.2024 findet die 53. Fachtagung des BDIH unter Beteiligung des BAV Instituts statt. Joelle Nussbaum wird zum Thema „Mikrobiologische Anforderungen an Wasser für Kosmetika“ einen Fachvortrag halten. Das Thema Wasser und mögliche Kontaminationen mit Mikroorganismen (Wasserkeime wie Pseudomonas aeruginosa, Pseudomonas spp., Burkholderia spp. etc.) führt immer wieder zu Rückrufen von Kosmetika.
aktualisiert am 15.05.2024
Gemäß Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird für jedes kosmetische Mittel vor dem Inverkehrbringen die Durchführung einer Sicherheitsbewertung, inklusive der Erstellung eines Sicherheitsberichts gemäß Anhang I der Verordnung, gefordert.