29.05.2024 - Kosmetik

Rückrufe von Kosmetika im Safety Gate

 

 

Das Schnellwarnsystem der EU namens Safety Gate führt Non-Food-Produkte auf, die als nicht sicher für den Verbraucher eingestuft werden. Hierzu gehören auch Kosmetika, die gemäß der VO (EG) Nr. 1223/2009 reguliert sind.

Diese Produkte werden öffentlich zurückgerufen oder vom Markt genommen.

 

Häufige Gründe für Rückrufe sind unter anderem:

-       Verbotene Duftstoffe BMHCA (Butylphenyl Methylproprional) und HICC (Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxyaldehyde)

-       Zu hohe Gehalte an Schwermetallen (Arsen, Antimon, Blei, Cadmium, Quecksilber)

-       Verbotene Konservierungsstoffe Thiazolinone in leave-on-Produkten

-       Unzureichende mikrobiologische Qualität gemäß ISO 17516

Prüfen Sie Rohstoffe und kosmetische Endprodukte regelmäßig auf mögliche Rückstände und Kontaminanten. Die Experten des BAV Instituts stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Quellen:

https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/01_lebensmittel/2016/2016_07_11_vermeidbare_Gehalte_Schwermetallen.html