FAQ - Häufig gestellte Fragen - Beratungen

Ist die GMP-Norm ISO 22716 für Kosmetikbetriebe verpflichtend?

Art.8 der EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass die Herstellung kosmetischer Mittel im Einklang mit GMP erfolgen muss. Des Weiteren hat die Norm quasi Gesetzescharakter, da sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde (siehe auch ISO 22716 erhältlich beim Beuth-Verlag).

Muss für jedes kosmetische Mittel eine Sicherheitsbewertung vorliegen?

Laut Art. 10 der  EU-Kosmetikverordnung ist für kosmetische Mittel eine Sicherheitsbewertung vorgeschrieben. Diese ist durch eine entsprechend qualifizierte Person durchzuführen bevor das Produkt auf den Markt gebracht wird. Im Zuge der Sicherheitsbewertung wird von der Verordnung auch ein Konservierungsbelastungstest gefordert. (siehe Anh.1 Punkt 3 der EU-Kosmetikverordnung)

Rückruf aufgrund mikrobiologischer Ergebnisse?

Liefert z.B. eine Untersuchung auf Lebensmittelsicherheitskriterien im Sinne der VO (EG) Nr. 2073/2005 unbefriedigende Ergebnisse und handelt es sich auch unter Berücksichtigung des Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 um ein nicht sicheres Lebensmittel, ist das  Lebensmittel vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen.

Was ist die LMIV?

Die Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 ist auch als Lebensmittelinformationsverordnung (kurz: LMIV) bekannt. Sie regelt jede Information, die ein Lebensmittel betrifft und dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt wird. Sie beinhaltet unter anderem Vorgaben für eine verpflichtende Nährwert- und Allergenkennzeichnung.

Was ist die VO (EG) Nr. 1223/2009?

Die VO (EG) Nr. 1223/2009 ist die übergeordnete Kosmetikverordnung der EU. In ihr sind Regeln enthalten die jedes kosmetische Mittel erfüllen muss, welches sich in der EU auf dem Markt befindet. Ziel der Verordnung ist das Erreichen eines hohen Gesundheitsschutzes und eines funktionierenden Binnenmarktes beim Verkehr mit kosmetischen Mitteln. Die VO (EG) Nr. 1223/2009 hat direkten Gesetzescharakter in allen Staaten der EU und gilt für Importeure, Hersteller und Händler von kosmetischen Mitteln.

Welche Vorschriften gibt es für die Allergenkennzeichnung?

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) besteht für Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, eine Kennzeichnungspflicht für verpackte und unverpackte Lebensmittel. Die wichtigsten Vorschriften regelt Art. 21 der LMIV. Art und Weise der Kennzeichnung nicht vorverpackter Lebensmittel regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV)
Die zu deklarierenden Stoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse sind in Anhang II der VO (EG) Nr. 1169/2011 aufgelistet.

Welches sind die wichtigsten Inhalte der GMP-Norm (ISO 22716)

Wesentliche Inhalte der GMP-Norm ISO 22716 sind Regelungen bezüglich der Bereiche

  • Personal, Betriebsgelände & Ausrüstung
  • Herstellung & Qualität der Endprodukte
  • Umgang mit Abweichungen & Reklamationen
  • Dokumentation aller Tätigkeiten

Die Regelungen der GMP-Norm müssen bei allen Tätigkeiten im Umfeld von kosmetischen Mitteln eingehalten werden um der GMP-Pflicht zu entsprechen. Dies umfasst die Herstellung, die Lagerung, den Versand und die Überwachung.