FAQ - Häufig gestellte Fragen - Lebensmittel

Was ist lose Ware?

Unter dem Begriff versteht man nicht vorverpackte Lebensmittel. Dazu zählen insbesondere Lebensmittel, die lose abgegeben werden sowie Lebensmittel, die auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt werden und solche, die direkt nach dem Verpacken verkauft werden.

Was sind Belastungs- bzw. Challengetests mit Listeria monocytogenes?

Bei diesen Tests wird das Lebensmittel mit bestimmten Bakterien kontaminiert. In diesem Fall wird dies mit diversen Stämmen von Listeria monocytogenes durchgeführt. Anschließend wird das Produkt über den Zeitraum der Haltbarkeit wie unter Realbedingungen gelagert und regelmäßig auf diese Bakterien untersucht.

Was sind die Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuchs?

Leitsätze werden von der deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet. In den Leitsätzen sind allgemein verständliche Bezeichnungen für Produkte aufgeführt sowie Beschreibungen zu deren Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen. So wird in den Leitsätzen z. B. dargestellt, wie hoch der Anteil an Weizenmehl in einem Weizenmischbrot oder der Anteil an Geflügelfleisch in einem Feinkost-Geflügelsalat sein muss.

Die Beschreibungen in den Leitsätzen haben den Charakter von so genannten objektivierten Sachverständigengutachten. Die Leitsätze sind zwar keine Rechtsvorschriften, werden jedoch von Herstellern, Handel und Lebensmittelüberwachung als Bewertungsgrundlage für Lebensmittel herangezogen. Hersteller können von den in den Leitsätzen beschriebenen Merkmalen abweichen, allerdings muss dies auf dem Etikett der Produkte ausreichend kenntlich gemacht werden.

Leitsätze gelten derzeit für 21 Produktgruppen:

  • Honig
  • Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
  • Pilze und Pilzerzeugnisse
  • Gemüsesaft und –nektar
  • Gemüseerzeugnisse
  • Weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke
  • Fruchtsäfte
  • Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • Feinkostsalate
  • Kartoffelerzeugnisse
  • Obsterzeugnisse
  • Teigwaren
  • Brot und Kleingebäck
  • Speiseeis
  • Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse
  • Speisefett und –öle
  • Feine Backwaren
  • Gewürze und andere würzende Zutaten
  • Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren
  • Erfrischungsgetränke
     

Die aktuellen Leitsätze können unter https://www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/ abgerufen werden.

Was versteht man unter dem Begriff Mineralöl in Lebensmittel und wie können diese Bestandteile in Lebensmittel gelangen?

Mineralöle in Lebensmitteln bestehen aus gesättigten und aromatischen Kohlenwasserstoffen. Die gesättigten Kohlenwasserstoffe werden mit der Bezeichnung MOSH („mineral oil saturated hydrocarbons“) und die aromatischen Kohlenwasserstoffe mit MOAH („mineral oil aromatic hydrocarbons“) abgekürzt.

Diese Mineralölbestandteile können in Lebensmittel gelangen, indem für die Herstellung von Kartonagen recycletes Altpapier verwendet wird, welches Zeitungspapier enthält. Die Mineralölbestandteile der Zeitungsdruckfarben können im Recyclingprozess nicht entfernt werden. Weitere mögliche Quellen für den Eintrag von Mineralöl in Lebensmittel sind Schmierstoffe und Trennmittel, die für Herstellungsanlagen von Lebensmitteln eingesetzt werden sowie Abgase von Erntemaschinen. Es wird davon ausgegangen, dass vor allem trockene Lebensmittel mit großer Oberfläche betroffen sind wie z. B. Mehl, Gries oder Reis.

Durch den Verbund in der tentamus-Gruppe bietet BAV die Untersuchung auf MOSH/MOAH in Lebensmitteln an. Für diese Analyse haben wir hochqualifizierte Partnerlabore an unserer Seite, um Ihnen zuverlässige Ergebnisse liefern zu können.

 

Quelle: www.bfr.bund.de

Welche Vorschriften gibt es für die Nährwertkennzeichnung?

Die Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) schreibt eine verpflichtende Nährwertdeklaration für vorverpackte vor. Die wichtigsten Vorschriften regelt Kapitel IV Abschnitt 3 der LMIV.

Wie beurteilt man mikrobiologische Untersuchungsergebnisse von Lebensmitteln?

In Deutschland und der EU sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 mikrobiologische Kriterien (Grenzwerte) für bestimmte Lebensmittel festgelegt. Ergänzend dazu gibt es für viele Lebensmittelgruppen auch DGHM-Empfehlungen. Diese sind unter www.dghm-richt-warnwerte.de kostenpflichtig abrufbar. Mikrobiologische Kriterien für Trinkwasser befinden sich in der Trinkwasserverordnung, für Mineral- und Tafelwasser in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung.

Wie sind Kochpökelwaren aus Geflügelfleisch zu kennzeichnen?

Seit 2007 beschäftigen sich der ALTS und die DLG um Verkehrsauffassungen hinsichtlich Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung sowie Stückgrößenregelungen von Kochschinken und Kochpökelerzeugnissen aus Geflügelfleisch. Bei Letzterem sind Bezeichnungen wie „Putenbrustfilet gepökelt, gegart“ und „Hähnchenbrustfilet gepökelt, gegart“ gängig.

Aus diesen Diskussionen resultiert die Ziffer 2.341 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, in der die Verkehrsauffassung für Kochschinken festgelegt ist.

Demnach wird die Bezeichnung „Schinken“ nur für Erzeugnisse gehobener Qualität verwendet, zur Herstellung von Schinken werden nur unzerkleinerte Fleischteilstücke wie Ober- und Unterschale, Nuss und/oder Hüfte eingesetzt.

Wird der Schinken maschinell so hergestellt, dass der Anteil an Fleischstücken mit einem Gewicht von größer als 250 g mindestens 80% beträgt, besteht in Verbindung mit der Bezeichnung „Schinken“ die Verpflichtung zum Hinweis „aus Schinkenteilen zusammengefügt“.

Für Kochpökelerzeugnisse aus Geflügelfleisch gibt es bisher keine Bestimmungen in den Leitsätzen, auch gibt es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Hinweis auf das Zusammenfügen.

Nun stellte sich die Frage, ob aufgrund der langjährigen, gleichsinnigen Behandlung von einer vergleichbaren Verkehrsauffassung von Kochschinken und Kochpökelerzeugnissen aus Geflügelfleisch und somit von einer einheitlichen Beurteilung auszugehen ist.

Der ALTS legte sich auf seiner 79. Arbeitstagung nur insoweit fest, dass bei Kochschinken und Kochpökelerzeugnissen aus ganzen Geflügelbrustmuskeln von einer vergleichbaren Verkehrsauffassung auszugehen ist, die eine einheitliche Beurteilung erforderlich macht. Nicht geklärt bleiben weiterhin eine Stückgrößenregelung bei Kochpökelerzeugnissen aus Geflügelfleisch und eine gegebenenfalls daraus resultierende Verpflichtung zum Hinweis auf das Zusammenfügen. Über aktuelle Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.bund.de

Wie sind Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis anzugeben?

Lebensmittelzusatzstoffe sind im Zutatenverzeichnis auf vorverpackten Lebensmitteln mit der entsprechenden Klassenbezeichnung entsprechend Anhang VII Teil C der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) anzugeben. Gefolgt von ihrer speziellen Bezeichnung oder der E-Nummer.

Wie überprüft man die Haltbarkeit von Lebensmitteln?

Besonders für leicht verderbliche Lebensmittel bietet sich ein Lagertest bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums an (MHD-Test). Dabei wird das Lebensmittel bei der vorgesehenen Lagertemperatur aufbewahrt.  Am Ende der Haltbarkeit ist in der Regel mindestens eine mikrobiologische sowie eine sensorische Prüfung durchzuführen.

Wo ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln geregelt?

Die Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 regelt grundsätzlich alle Informationen, die dem Endverbraucher über ein Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend dazu gelten in Deutschland die Fertigpackungsverordnung und die Los-Kennzeichnungs-Verordnung.
Für bestimmte Lebensmittelgruppen gelten außerdem weitere Rechtstexte auf europäischer und deutscher Ebene:
z.B.  VO (EG) Nr. 853/2004, Käseverordnung, Kakaoverordnung, Konfitürenverordnung