FAQ - Häufig gestellte Fragen - Wasser
Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (auch Eigenwasserversorgung) sind verpflichtet das Wasser entsprechend §14 TrinkwV 2001 untersuchen zu lassen. Untersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur von dafür zugelassenen (akkreditierten) Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen ist dann erforderlich, wenn alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:
- Vorhandensein einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (= Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle)
- Das Trinkwasser wird durch eine gewerbliche (z. B. Vermietung) oder öffentliche Tätigkeit (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime) abgeben
- Vernebelung des Trinkwassers
In diesen Fällen ist eine systemische Untersuchung durchzuführen. Die Untersuchungspflicht liegt immer beim Unternehmer und sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage.
Legionellen kommen natürlicherweise im Grund- und Oberflächenwasser vor und vermehren sich am besten in 25-45°C warmem Wasser. Bei oraler Aufnahme sind Legionellen ungefährlich. Die Aufnahme von mit Legionellen kontaminiertem Wasser über die Atemwege (Aerosolbildung, Dampf, Duschen, Klimaanlagen, etc.) kann jedoch eine Legionelleninfektion hervorrufen. Die Symptome einer reichen von grippeartigen Beschwerden bis zur tödlichen Lungenentzündung.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) enthält einen technischen Maßnahmenwert. Die Pflicht zur Probenahme regelt §14 Abs. 3 i. V. m. Anhang 4 Teil II der TrinkwV.
Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) muss Wasser, das in einem Betrieb für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln verwendet wird den allgemeinen Anforderungen an Trinkwasser genügen. Der Betriebsinhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine nachteilige Beeinflussung des Wassers im Leitungsnetz des Betriebs entsteht. Auch die VO (EG) Nr. 852/2004 fordert Wasser von Trinkwasserqualität beim Einsatz als Zutat und bei der Reinigung und Desinfektion.
