FAQ - Häufig gestellte Fragen - Wasser

Für welche Probenahme von Trinkwasser benötigt man akkreditierte Probenehmer?

Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (auch Eigenwasserversorgung) sind verpflichtet das Wasser entsprechend §14 TrinkwV 2001 untersuchen zu lassen. Untersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur von dafür zugelassenen (akkreditierten) Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

Für wen sind Untersuchungen auf Legionellen verpflichtend?

Eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen ist dann erforderlich, wenn alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:

  • Vorhandensein einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (= Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle)
  • Das Trinkwasser wird durch eine gewerbliche (z. B. Vermietung) oder öffentliche Tätigkeit (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime) abgeben
  • Vernebelung des Trinkwassers

In diesen Fällen ist eine systemische Untersuchung durchzuführen. Die Untersuchungspflicht liegt immer beim Unternehmer und sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage.

Was sind Legionellen?

Legionellen kommen natürlicherweise im Grund- und Oberflächenwasser vor und vermehren sich am besten in 25-45°C warmem Wasser. Bei oraler Aufnahme sind Legionellen ungefährlich. Die Aufnahme von mit Legionellen kontaminiertem Wasser über die Atemwege (Aerosolbildung, Dampf, Duschen, Klimaanlagen, etc.) kann jedoch eine Legionelleninfektion hervorrufen. Die Symptome einer reichen von grippeartigen Beschwerden bis zur tödlichen Lungenentzündung.  
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) enthält einen technischen Maßnahmenwert. Die Pflicht zur Probenahme regelt §14 Abs. 3 i. V. m. Anhang 4 Teil II der TrinkwV.

Welche Anforderungen gelten für Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird?

Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) muss Wasser,  das in einem Betrieb  für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln verwendet wird den allgemeinen Anforderungen an Trinkwasser genügen.  Der Betriebsinhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine nachteilige Beeinflussung des Wassers im Leitungsnetz des Betriebs entsteht. Auch die VO (EG) Nr. 852/2004 fordert Wasser von Trinkwasserqualität beim Einsatz als Zutat und bei der Reinigung und Desinfektion.

Welche Bedeutung haben Legionellen in Trinkwasser?

 

Steckbrief zu Legionellen in Trinkwasser

 

Allgemeines und Herkunft

Legionellen sind weltweit verbreitete Umweltkeime. Natürlicherweise kommen sie z. B. in geringer Menge in Oberflächengewässern und im Grundwasser vor.

Vor allem in künstlichen Wassersystemen (z. B. Wasserleitungen in Gebäuden) finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. Die Vermehrung von Legionellen erfolgt vor allem in Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems (Biofilme). Das Vorkommen von Legionellen in künstlichen Wassersystemen wird vorwiegend durch die Wassertemperatur und die Standzeit des Wassers beeinflusst. Insbesondere schlecht konzipierte und nicht ausreichend gewartete Wassersysteme sind von Legionellenbefall regelmäßig betroffen.

 

Bedeutung

Legionellen verursachen beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder wie z. B. grippeartige Beschwerden oder schwere Lungenentzündungen bis hin zur Todesfolge.


Legionellosen werden insbesondere durch das Einatmen von zerstäubtem oder vernebeltem Wasser ausgelöst. Die Erreger werden über die Wassertropfen in der Luft verbreitet und können somit eingeatmet werden. Die Ansteckung erfolgt zumeist durch Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter, Wasserhähne oder Klimaanlagen. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.

 

Gesetzliche Vorschriften für Trinkwasser

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) schreibt eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen vor. Betroffen sind hiervon Unternehmer und Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn das Wasser gewerblich oder/und öffentlich abgegeben wird und es zusätzlich zu einer Vernebelung des Wassers kommt.

Bei einer Großanlage handelt es sich dabei um einen Speicher-Trinkwassererwärmer oder um einen zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.

Die öffentliche Abgabe betrifft beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Hotels und Pflegeheime. Diese Einrichtungen sind verpflichtet einmal jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Ebenso sind Besitzer/Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen betroffen. Für diese beträgt das geforderte Untersuchungsintervall drei Jahre.

In der Trinkwasserverordnung ist für Legionellen ein Technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml festgelegt. Wird dieser Wert überschritten muss dies an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Wenn in einem Unternehmen keine gesetzliche Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht, empfiehlt sich dennoch eine Prüfung im Rahmen der Sorgfaltspflicht, sofern Duschen vorhanden sind oder anderweitig ein Kontakt mit zerstäubtem oder vernebeltem Wasser auftritt.

 

Wichtige Ursachen für überhöhte Keimzahlen

  • Unregelmäßige Nutzung von Wasserleitungen
  • Totstränge im Leitungssystem
  • Unzureichende Regler-Temperatur am Trinkwasser-Erwärmer
  • Unzureichende Wassertemperaturen im Leitungssystem

 

Wachstumsbedingungen

Die optimale Wachstumstemperatur für Legionellen liegt bei 25 - 45 °C.

 

Bei welchen Temperaturen sterben diese Mikroorganismen ab?

Bei Wassertemperaturen über 55 °C wird das Legionellenwachstum gehemmt. Oberhalb von 60 °C werden Legionellen in der Regel abgetötet.

Um sich vor Legionellenbefall zu schützen sollte das Wasser den Warmwasserspeicher mit mindestens 60 °C verlassen und mit mindestens 55 °C wieder in den Speicher eintreten. Der maximale Temperaturabfall im Leitungssystem darf nicht mehr als fünf Grad betragen. Wasser sollte zudem nicht länger als 72 h in den Leitungen stagnieren.

 

Weitere Informationen und Literatur