FAQ - Häufig gestellte Fragen -
Sie werden in der Regel während dem laufenden Betrieb in Produktnähe durchgeführt. Standardmäßig wird die Luft auf aerobe mesophile Keimzahl (Gesamtkeimzahl) und evtl. zusätzlich auf Hefen/Schimmelpilze untersucht. Im Lebensmittelbereich gibt es dafür keine gesetzlichen Richt- und Grenzwerte. Regelmäßige Messungen ermöglichen es jedoch Veränderungen festzustellen und Trendanalysen zu erstellen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 regelt grundsätzlich alle Informationen, die dem Endverbraucher über ein Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend dazu gelten in Deutschland die Fertigpackungsverordnung und die Los-Kennzeichnungs-Verordnung.
Für bestimmte Lebensmittelgruppen gelten außerdem weitere Rechtstexte auf europäischer und deutscher Ebene:
z.B. VO (EG) Nr. 853/2004, Käseverordnung, Kakaoverordnung, Konfitürenverordnung
Luftkeimmessungen können zur Überprüfung der mikrobiologischen Luftqualität und der Funktionstüchtigkeit raumlufttechnischer Anlagen durchgeführt werden. Luftuntersuchungen sind damit Teil des Umgebungsmonitoring, das erforderlich ist, um die Betriebshygiene zu überprüfen.