FAQ - Häufig gestellte Fragen -

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Sie werden in der Regel während dem laufenden Betrieb in Produktnähe durchgeführt. Standardmäßig wird die Luft auf aerobe mesophile Keimzahl (Gesamtkeimzahl) und evtl. zusätzlich auf  Hefen/Schimmelpilze untersucht. Im Lebensmittelbereich gibt es dafür keine gesetzlichen Richt- und Grenzwerte. Regelmäßige Messungen ermöglichen es jedoch Veränderungen festzustellen und Trendanalysen zu erstellen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 regelt grundsätzlich alle Informationen, die dem Endverbraucher über ein Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend dazu gelten in Deutschland die Fertigpackungsverordnung und die Los-Kennzeichnungs-Verordnung.
Für bestimmte Lebensmittelgruppen gelten außerdem weitere Rechtstexte auf europäischer und deutscher Ebene:
z.B.  VO (EG) Nr. 853/2004, Käseverordnung, Kakaoverordnung, Konfitürenverordnung

Luftkeimmessungen können zur Überprüfung der mikrobiologischen Luftqualität und der Funktionstüchtigkeit raumlufttechnischer Anlagen durchgeführt werden. Luftuntersuchungen sind damit Teil des Umgebungsmonitoring, das erforderlich ist, um die Betriebshygiene zu überprüfen.