FAQ - Häufig gestellte Fragen -

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Der Begriff "Bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß“ (kurz: BEFFE) wird in den Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse definiert. Er gilt als Maß für den reinen Muskelfleischanteil in einem Fleischerzeugnis. Die Leitsätze geben für zahlreiche Fleischerzeugnisse einen Mindestwert vor. Bei Unterschreitung kann eine Irreführung vorliegen.

Die deutsche Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV) gilt ergänzend zum europäischen Hygienerecht. Sie regelt z.B. die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse oder die Herstellung traditioneller Lebensmittel. In der LMHV wird z.B. der Begriff „leicht verderbliches Lebensmittel“ definiert. Ergänzend gilt die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) mit Hygieneanforderungen für tierische Lebensmittel. 

Die Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 ist auch als Lebensmittelinformationsverordnung (kurz: LMIV) bekannt. Sie regelt jede Information, die ein Lebensmittel betrifft und dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt wird. Sie beinhaltet unter anderem Vorgaben für eine verpflichtende Nährwert- und Allergenkennzeichnung.

Die VO (EG) Nr. 1223/2009 ist die übergeordnete Kosmetikverordnung der EU. In ihr sind Regeln enthalten die jedes kosmetische Mittel erfüllen muss, welches sich in der EU auf dem Markt befindet. Ziel der Verordnung ist das Erreichen eines hohen Gesundheitsschutzes und eines funktionierenden Binnenmarktes beim Verkehr mit kosmetischen Mitteln. Die VO (EG) Nr. 1223/2009 hat direkten Gesetzescharakter in allen Staaten der EU und gilt für Importeure, Hersteller und Händler von kosmetischen Mitteln.

Die VO (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien von Lebensmitteln legt Probenahmehäufigkeiten und mikrobiologische Grenzwerte (Prozesshygiene- und Lebensmittelsicherheitskriterien) fest. Sie richtet sich an den Lebensmittelunternehmer und legen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die mikrobiologische Beschaffenheit einiger Lebensmittel fest. Dazu zählen z.B. verzehrfertige Speisen, Schlachtkörper, Fleischzubereitungen, Milch und Milcherzeugnisse, Eiprodukte und zerkleinertes Obst und Gemüse.

Die VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist die allgemeine europäische Hygieneverordnung. Sie beinhaltet Grundregeln für die hygienische Herstellung von Lebensmitteln. Im Anhang werden konkrete Angaben z.B. Anforderungen an Personalhygiene, zur räumlichen Ausstattung, zu Ausrüstungsgegenständen sowie zur Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln gemacht. Die Verordnung enthält u.a. eine Registrierungspflicht, wonach jeder lebensmittelproduzierende Betrieb bei der zuständigen Behörde gemeldet werden muss. Neben den allgemeinen Grundlagen der VO (EG) Nr. 852/2004 gelten für EU-zugelassene Betriebe, die tierische Lebensmittel herstellen, die spezifischen Hygienevorschriften der VO (EG) Nr. 853/2004. Des Weiteren gelten national in Deutschland ergänzend die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) sowie die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV).

Ein kritischer Kontrollpunkt (CCP) ist ein Schritt oder eine Stufe bei der Lebensmittelherstellung, auf der es möglich und von entscheidender Bedeutung ist,  eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit zu verhindern oder auszuschalten oder sie auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

Ein System zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Es basiert auf den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und der Kontrolle kritischer Kontrollpunkte (CCP´s). Diese Grundsätze sind in einem Dokument des Codex Alimentarius, sowie in Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 festgelegt.

Unter einem Listerienmonitoring versteht man eine gezielte Beprobung von Verarbeitungsbereichen und Ausrüstungsgegenständen auf L. monocytogenes in einem Lebensmittelbetrieb und deren Dokumentation. Das Ziel ist die Erkennung und Beseitigung von persistenten Listerienstämmen im Betrieb, um eine Verunreinigung der Lebensmittel zu vermeiden.

Eine regelmäßig durchgeführte Beprobung zur Erfassung des betriebsinternen Hygienestatus. Das Monitoring kann z.B. die Überprüfung des Personals, von Räumlichkeiten und Geräten, der Raumluft und von in der Produktion eingesetztem Wasser umfassen.