News

News

News

Zurück zur Übersicht

02.06.2025 - Lebensmittel

02.06.2025 - Kommentar von Paul Andei zur nationalen Meldepflicht für Labore nach § 44 Abs. 4a und 5a LFGB

02.06.2025 - Kommentar von Paul Andei zur nationalen Meldepflicht für Labore nach § 44 Abs. 4a und 5a LFGB

Wie habe ich mich über die Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) vom 23. Mai 2025 in Berlin zur Abschaffung der Meldepflicht für Labor gefreut. Vielen Dank allen Beteiligten für diese klare und mutige Aussage.

Warum ich mich so gefreut habe? Seit Inkrafttreten im Jahr 2011 schafft dieses Gesetz nur Ärger, Verunsicherung und Kosten. Vor allem aber wirkt es dem eigentlichen Sinn dieser Regelung entgegen. Die Labormeldepflicht schadet der Lebensmittelsicherheit. Gerne möchte ich diese These nachfolgend erläutern.

Die nationale Labormeldepflicht wirkt sich bei der Ausgestaltung der betrieblichen Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmen nicht motivierend, sondern hemmend aus. Das EU Lebensmittelrecht hat die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit sowie für die Eigenkontrollen eindeutig beim Lebensmittelunternehmer verankert. Den Laboren wurde hier zu Recht keine Verantwortung übertragen.

Nun stelle ich mir die Frage, ob die Labormeldepflicht die Eigeninitiative der Unternehmen nach Eigenkontrollen fördert. Konkret: Welches Unternehmen (ganz unabhängig der Branche) unterzieht sich freiwillig kostenintensiver Prüfungen, wenn es dadurch die Aufmerksamkeit der Überwachungsbehörden auf sich lenken könnte. Noch größer wird das Unbehagen aus Sicht des Auftraggebers bei folgendem Gedanken. Was passiert, wenn die Meldung ohne dessen Kenntnis direkt vom Labor an die Behörden geht. Eventuell werden falsche Rückschlüsse und Maßnahmen eingeleitet. Vielleicht hat das weitreichende Folgen? Kann das passieren? Ja, das kann passieren.

Wirkt sich diese Verunsicherung nun positiv auf das eigene Untersuchungsprogramm aus? Meine klare Meinung dazu: Nein. Und deshalb ist diese Regelung kontraproduktiv!

Nun sehe ich bereits den kritischen Blick eines wohlgemeinten Verbraucherschützers. Er fragt sich: „Was gibt es bei den Eigenkontrollen denn zu verbergen?“. Darauf möchte ich gerne antworten: „Überwiegend gar nichts. Es geht jedoch um den Schutz eigener Daten sowie um Vertrauen! Haben Sie Lust sich mit Ihrem Steuerberater zu unterhalten und ihn dafür zu bezahlen, dass er diese Informationen eventuell direkt an das Finanzamt weitergibt? Und wie steht es um ein Gespräch bei Ihrem Rechtsanwalt oder Arzt? Fördern diese legitimen Gedanken einen offenen und konstruktiven Austausch?“  

Jetzt besteht die Chance die nationale Labormeldepflicht nach fast 15 Jahren abzuschaffen. Das ist für alle beteiligten Kreise (Labore, Lebensmittelunternehmen, und Lebensmittelüberwachungsbehörden) eine sehr gute Nachricht. Ich denke alle Lebensmittellabore in Deutschland sind den beteiligten Verbraucherschutzministerinnen und -ministern für ihren Beschluss dankbar. Hoffen wir, dass der Gesetzgeber die Abschaffung der Labormeldepflicht in Kürze auch umsetzt.