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02.06.2025 - Lebensmittel

02.06.2025 - Verbraucherschutzministerkonferenz spricht sich für Streichung nationaler Labormeldepflicht aus

02.06.2025 - Verbraucherschutzministerkonferenz spricht sich für Streichung nationaler Labormeldepflicht aus

Berlin, 23. Mai 2025 – Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat sich im Rahmen ihrer Sitzung in Berlin unter Tagesordnungspunkt 35 für die Abschaffung der nationalen Meldepflicht im Lebensmittelrecht ausgesprochen. Ziel ist es, „bürokratischen Aufwand sowohl für die Unternehmen als auch für die Überwachungsbehörden zu reduzieren und nicht erforderliche Meldepflichten unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen abzuschaffen“, wie es im Beschluss heißt.

Die nationale Labormeldepflicht, eingeführt im Jahr 2011 gemäß § 44 Abs. 4a und 5a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), steht seit längerem in der Kritik. Fachinstitutionen und Branchenverbände wie der Verband unabhängiger Prüflabore (VUP) e.V. und der Lebensmittelverband Deutschland e.V. haben sich wiederholt für eine Abschaffung oder grundlegende Überarbeitung der Regelung ausgesprochen.

Auch das BAV Institut für Hygiene und Qualitätssicherung hat sich seit dem Inkrafttreten im Jahr 2011 konsequent für die Streichung oder zumindest die Überarbeitung der Meldepflicht eingesetzt. In enger Zusammenarbeit mit dem VUP und dem Lebensmittelverband hat das BAV Institut die Regelung kritisch begleitet und insbesondere auf die praktischen Nachteile für Labore, Lebensmittelunternehmen und Überwachungsbehörden hingewiesen.

In den aktuellen Stellungnahmen, darunter das jüngste Positionspapier des VUP, werden die wesentlichen Argumente gegen die bestehende Meldepflicht nochmals zusammengefasst.

Mit dem Beschluss der VSMK verbinden die beteiligten Akteure nun die Erwartung, dass der Gesetzgeber zeitnah gesetzgeberische Schritte zur Abschaffung der nationalen Labormeldepflicht einleitet.

Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen zur Thematik sind auf den Webseiten der beteiligten Verbände abrufbar.

 

Links:

Positionspapier des VUP e.V. VUP - Verband unabhängiger Prüflabore

Lebensmittelverband Deutschland e.V.: Update zur Meldepflicht der Labore nach §44 Abs. 4a und 5a LFGB vom 26.05.25