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05.06.2025 - Kosmetik

06.06.2025 - Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel (WPR)
WPR Produkte unterliegen den Vorgaben der EU weit gültigen Detergenzienverordnung (VO (EG) Nr. 648/2004). Zusätzlich gilt national in Deutschland das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG).
Unter anderem wird im WRMG die Kennzeichnung dieser Produkte in deutscher Sprache gefordert, wobei für die weiteren Kennzeichnungsvorgaben auf Anhang VII der Detergenzienverordnung verwiesen wird. Neben anderen kennzeichnungspflichtigen Bestandteilen, müssen Konservierungsmittel unabhängig von ihrer Einsatzkonzentration in der Inhaltsstoffliste aufgeführt werden. Außerdem müssen allergene Duftstoffe, deren Konzentration im Fertigerzeugnis 0,01% überschreiten, in der Inhaltsstoffliste angegeben werden. Hierunter verstehen sich alle Verbindungen, die derzeit und zukünftig in Anhang III der VO (EG) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung) als Allergene Duftstoffe aufgenommen sind und werden.
Das BAV Institut im Verbund der Tentamus Gruppe unterstützt Sie gerne mit der Analyse von Konservierungsstoffen und Duftstoffen. Auf Wunsch auch gerne das erweiterte Duftstoffespektrum mit insgesamt 68 Einzelsubstanzen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Quelle:
www.eur-lex.europa.ru
www.gesetze-im-internet.de