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07.07.2025 - Lebensmittel

07.07.2025 - Einführung von Höchstgehalten für Nickel in bestimmten Lebensmitteln in der Verordnung (EU) 2023/915
Zum 1. Juli 2025 tritt die Änderungsverordnung (EU) 2024/1987 in Kraft, die die bestehende Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 ergänzt. Damit legt die Europäische Union erstmals verbindliche Höchstgehalte für Nickel in bestimmten Lebensmitteln fest.
Die neuen Grenzwerte gelten unter anderem für folgende Produktgruppen:
- Schalenfrüchte
- Wurzel-, Knollen-, Zwiebel-, Kohlgemüse sowie Blatt- und Fruchtgemüse
- Frische Kräuter
- Sojabohnen/Edamame
- Stängelgemüse
- Seetang
- Hülsenfrüchte
- Ölsaaten (Sonneblumenkerne, Erdnüsse, Sojabohnen)
- Kakao- und Schokoladeerzeugnisse
- Babynahrung
- Frucht- und Gemüsesäfte
Weitere Höchstgehalte – insbesondere für Getreide und Pseudogetreide – sind für Juli 2026 geplant. Lebensmittel, die vor dem 1. Juli 2025 in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch weiterhin verkauft werden. Diese Übergangsregelung soll betroffenen Unternehmen Zeit zur Umstellung geben. Eine Analyse auf Nickel ist sinnvoll, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Produktsicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu minimieren.
Unsere Tentamus-Labore bieten regelmäßige und präzise Analysen zur Nickelbelastung in Lebensmitteln an. Für Produzenten, Händler und Importeure bedeutet dies Planungssicherheit und schnelle Ergebnisse.
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Quelle:
www.eur-lex.europa.eu