News

News

News

Zurück zur Übersicht

11.06.2025 - Lebensmittel

11.06.2025 - LAV-Leitfaden aktualisiert

11.06.2025 - LAV-Leitfaden aktualisiert

Die Länder-Arbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat ihren Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit im Fall gesundheitsgefährdender Lebensmittel überarbeitet. Ziel des Dokuments ist es, Klarheit über Verantwortlichkeiten im Rückrufprozess zu schaffen – insbesondere im Hinblick auf die sogenannte „Störerhaftung“. Der aktualisierte Leitfaden präzisiert, welche Anforderungen die amtliche Lebensmittelüberwachung an Lebensmittelunternehmer (LMU) stellt, wenn Rückrufe notwendig werden.

Ein praktischer Bestandteil des Leitfadens ist der Anhang mit Mustertexten zur Verbraucherinformation, die teilweise auf Vorlagen des Robert Koch-Instituts (RKI) basieren. Diese sollen den Unternehmen im Ernstfall als Orientierungshilfe dienen.

Ein Blick auf die Plattform www.lebensmittelwarnung.de zeigt, dass viele Inhalte des Leitfadens bereits in der Praxis Anwendung finden. Gleichzeitig bleibt in bestimmten Fällen Interpretationsspielraum, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Kommunikation durch betroffene Unternehmen. In solchen Situationen kann die Einbindung externer Fachberatung hilfreich sein, um Rückrufmaßnahmen effizient umzusetzen und gleichzeitig die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.

Das BAV-Institut unterstützt Lebensmittelunternehmen mit einem umfassenden Leistungsangebot, darunter:

Bitte beachten Sie: Mustertexte aus dem Leitfaden sollten immer individuell geprüft und an den jeweiligen Fall angepasst werden.

Für weitere Informationen oder Unterstützung stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
 

Quelle: