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13.06.2025 - Lebensmittel

13.06.2025 - Nicht essbare Wursthüllen und Clipse gelten als Tara

13.06.2025 - Nicht essbare Wursthüllen und Clipse gelten als Tara

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. Mai 2025 entschieden, dass nicht verzehrbare Wursthüllen und Metallclipse nicht zur Nettofüllmenge gehören. Sie gelten als Tara und müssen bei der Gewichtsangabe abgezogen werden.

Hintergrund des Urteils war ein Streit über Leberwürste in Kunststoffhüllen mit Metallclipsen. Die Herstellerin zählte diese bisher zum Nettogewicht. Das Eichamt sah sie als Verpackung an. In den Vorinstanzen urteilten das VG Münster im Sinne des Eichamts und das OVG Münster zugunsten der Herstellerin.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte der ersten Instanz und stützt seine Entscheidung auf das Mess- und Eichgesetz sowie die Fertigpackungsverordnung. Nur das Wurstbrät zählt zur Nettofüllmenge, nicht essbare Hüllen und Clipse hingegen nicht. Deren Gewicht darf daher bei der Füllmengen-Bestimmung nicht berücksichtigt werden.

Die ausführliche Urteilsbegründung steht noch aus. Eine Veröffentlichung erfolgt nach Vorliegen der vollständigen Entscheidung.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: 

www.cibus-recht.de