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20.05.2025 - Kosmetik

20.05.2025 - Verordnung (EU) 2025/877 zum Verbot von CMR-Stoffen verabschiedet
Am 12. Mai wurde die Verordnung (EU) Nr. 2025/877 verabschiedet, die bestimmte als karzinogen, mutagen oder redproduktionstoxisch (CRM) eingestufte Stoffe in Kosmetika verbietet. Das Verbot gilt bereits ab 1. September 2025.
Die Regulierung kommt ursprünglich aus dem Chemikalienrecht (REACH) und wird zeitnah auch in Anhang II der VO (EG) Nr. 1223/2009 aktualisiert. Verboten werden unter anderem folgende Stoffe:
- Dimethylpropylphosphat
- Dibutylzinnmaleat
- Dibutylzinnoxid
- 4-Methylimidazol
Auch in Zukunft werden weitere Stoffe als CMR eingestuft und in Kosmetika verboten werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden und unsere Experten beraten Sie gerne.
Quelle:
www.eur-lex.europa.eu