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27.05.2025 - Lebensmittel

27.05.2025 - Gefährliche Zusätze in Trend-Drinks: Höchstmengen teils deutlich überschritten
Exotisch, bunt, trendy – und manchmal überdosiert: Erfrischungsgetränke aus aller Welt erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Doch nicht alle Produkte halten sich an die gesetzlichen Vorgaben der EU. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hat 2024 über 1.500 Erfrischungsgetränke untersucht – mit bedenklichen Ergebnissen: Elf Proben wiesen Überschreitungen bei erlaubten Höchstmengen von Zusatzstoffen wie Benzoesäure, Cyclamat oder Koffein auf. Zehn davon stammten aus Drittstaaten.
Vermehrte Beanstandungen bei Importwaren
13 % der getesteten Produkte wurden wegen verschiedener Verstöße beanstandet, überwiegend aufgrund fehlerhafter Kennzeichnung. Stoffliche Verstöße – also Überschreitungen von Höchstmengen oder verbotene Zusatzstoffe – wurden in elf Fällen festgestellt (0,7 %). Das bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber den Vorjahren (2022: 0,2 %; 2023: 0,3 %).
Ein Großteil der auffälligen Getränke kam aus dem asiatischen und nordamerikanischen Raum. Viele Herkunftsländer erlauben höhere Zusatzstoffmengen – oder verzichten ganz auf Grenzwerte.
Benzoesäure weit über EU-Grenzen
Besonders auffällig war das Konservierungsmittel Benzoesäure: In sieben Proben wurde die EU-Höchstmenge von 150 mg/l überschritten – teils auf bis zu 544 mg/l. Zum Vergleich: In Japan sind 600 mg/kg erlaubt, in den USA gilt Benzoesäure als unbedenklich („GRAS“), mit empfohlenem Höchstwert von 1.000 mg/l.
Drei Proben überschritten 500 mg/l – bei einem Konsum von 600 ml würde eine erwachsene Person mit 60 kg Körpergewicht den ADI-Wert bereits ausschöpfen.
Zu viel Cyclamat und Koffein
Eine Probe überschritt den zulässigen Wert von 250 mg/l Cyclamat mit einem Gehalt von 322 mg/l.
Auch bei Koffein gab es Auffälligkeiten: Sechs Energy-Drinks enthielten zwischen 351 und 407 mg/l – erlaubt sind maximal 320 mg/l. Zu hohe Mengen können zu Schlafstörungen, Herzrhythmusstörungen oder Übelkeit führen.
Verbotene Stoffe gefunden
In zwei Proben wurden nicht zugelassene Stoffe eingesetzt: bromiertes Pflanzenöl (BVO) und Dioctyl Natriumsulfosuccinat. Beide sind in der EU verboten, BVO wurde auch in den USA und Japan inzwischen aus dem Verkehr gezogen. Studien belegen mögliche schädliche Wirkungen, etwa auf Schilddrüse und Organe.
Mängel bei der Kennzeichnung
Neben den inhaltlichen Mängeln kritisiert das CVUA auch die Kennzeichnung: Fünf Produkte waren ausschließlich fremdsprachig beschriftet, teils mit Übersetzungsfehlern. Bei mehreren Proben fehlten Pflichtangaben, etwa Warnhinweise zu erhöhtem Koffeingehalt.
Importgetränke oft nicht EU-konform
Von allen untersuchten Getränken wurden 2024 in elf Proben (0,7 %) Verstöße gegen gesetzliche Höchstmengen festgestellt – fast ausschließlich bei Importware. Die Unterschiede in der Bewertung von Zusatzstoffen und mangelhafte Etikettierung erschweren eine sichere Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Insbesondere bei Energy-Drinks lohnt sich ein kritischer Blick auf den Koffeingehalt. Auch wenn akute Gesundheitsgefahren in den untersuchten Fällen unwahrscheinlich sind, ist ein dauerhafter Konsum nicht empfehlenswert.
Das CVUA Karlsruhe will die Marktüberwachung bei importierten Getränken künftig intensivieren.
Unterstützung für Hersteller und Händler
Für Unternehmen, die ihre Getränke auf Konformität prüfen lassen möchten, bietet das BAV Institut für Hygiene und Qualitätssicherung umfassende Laboranalysen und Qualitätskontrollen an – darunter auch die Bestimmung von Zusatzstoffen und Koffein. Sprechen Sie uns an, unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen: www.bav-institut.de/de/qualitaetskontrollen