News
31.07.2025 - Kosmetik

31.07.2025 - Badespaß für Kinder - eine Einordnung des CVUA Karlsruhe – Sicherheit gemäß VO (EG) 1223/2009
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe untersuchte insgesamt 28 Badeprodukte speziell für Kinder im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 1223/2009 und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) hinsichtlich der Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln.
Über eine sensorische Prüfung wurde zunächst evaluiert, ob das untersuchte Produkt stark nach einem Lebensmittel riecht oder zumindest daran erinnert. War dies der Fall wurde geprüft, ob das betreffende Produkt Kochsalz-basiert (Ingredients: Maris Sal oder Sodium Chloride) war und entsprechende Bitterstoffe beigemengt waren (z.B. Denatonium Benzoate), die ein sofortiges Ausspucken fördern.
Zusätzlich wurde das Packmittel hinsichtlich einer Kindersicherung überprüft.
Der Verzehr größerer Salzmengen ist vor allem für Kleinkinder gefährlich. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Schädigungen des Hirngewebes können die Folge sein.
Das Fazit: 23 von 28 Produkten wurden als unbedenklich eingestuft.
Dennoch gilt folgende Empfehlung: Die Produkte sollten ausschließlich unter Aufsicht eines Erwachsenen angewandt werden und bei nicht Gebrauch außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein mögliches Gesundheitsrisiko vermeiden zu können.
Quelle:
- www.ua-bw.de