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16.06.2017 - Lebensmittel

Aktuelles zur Kennzeichnung zusätzlicher Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel

Zusätzliche Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel

Seit 01. April 2015 ist die Herkunftsangabe für die vorverpackten Fleischsorten Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel (frisch, gekühlt oder gefroren) verpflichtend, ähnlich wie dies bereits bei Rindfleisch eingeführt ist. Auf den Etiketten müssen die Länder ausgewiesen werden, in denen das Tier oder die Gruppe an Tieren aufgezogen und geschlachtet wurde. 

Für die Zuordnung des Landes in welchem die Aufzucht des Tieres stattgefunden hat, sind folgende Kriterien heranzuziehen: 

    
Werden die Aufzuchtzeiträume nicht erreicht erfolgt die Angabe von: 

Ist das Tier in ein und demselben Land geboren, aufgezogen und geschlachtet worden, kann auch die Kennzeichnung „Ursprung: " erfolgen. 

Bei Hackfleisch genügt die Angabe: 

Die Verordnung gilt für vorverpacktes Fleisch, das an Verbraucher und Gemeinschaftsverpflegungen abgegeben wird. Fleisch als Zutat ist von dieser Verordnung nicht betroffen. 

Weitere verpflichtende Herkunftskennzeichnungen werden erst wirksam, wenn die entsprechenden Durchführungsverordnungen beschlossen sind. Hierzu wurde die Kommission beauftragt, Berichte zu den Auswirkungen zu erstellen. Die Kommission hat dem Parlament die Berichte zur Beratung vorgelegt. 

Die Berichte enthalten Empfehlungen für folgende Produkte: 

Die Kommission kommt in den genannten Fällen zu der Empfehlung, dass es für die sechs genannten Produktgruppen keine weitere verpflichtende Herkunftskennzeichnung geben soll. Begründet wird dies durch den erheblichen Mehraufwand, der sich auf die Verbraucherpreise auswirken würde. Eine Entscheidung des Parlamentes steht noch aus.