11.03.2020 - Kosmetik

Analytik von Schwermetallen in Kosmetika und kosmetischen Rohstoffen

Analytik von Schwermetallen in Kosmetika und kosmetischen Rohstoffen

Mehrere Schwermetalle sind als Kontaminanten in der VO (EG) 1223/2009 im Anhang 2 aufgeführt. Die Stoffe aus diesem Anhang dürfen nur in technisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen Mengen in kosmetischen Fertigprodukten enthalten sein.

Bei den Schwermetallen sind unter anderem die Verbindungen Arsen, Antimon, Blei, Cadmium und Quecksilber reguliert. Aber auch Chrom und Nickel können eine Rolle spielen.

Das BVL in Berlin hat im Jahre 2016 – basierend auf ein umfangreiches Monitoringprogramm – Höchstmengen für diese Metalle als Empfehlung festgelegt. Diese Werte werden aktuell als Stand der Technik zur Beurteilung kosmetischer Produkte herangezogen (auch von Behörden).

Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe prüft für Sie sowohl bei den Endprodukten als auch bei kosmetische Rohstoffen den Gehalt an Schwermetallen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne zu regulatorischen Fragen hierzu.

Melden Sie sich bei uns, wir senden Ihnen gerne ein Angebot zu.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bvl.bund.de.

 

Quelle: www.bvl.bund.de