27.03.2020 - Hygiene

Ausnahmeregelung zur Produktion Ethanol- und Propanolhaltiger Hände-Desinfektionsmittel

Ausnahmeregelung zur Produktion Ethanol- und Propanolhaltiger Hände-Desinfektionsmittel

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation werden aktuell in Deutschland und Europa verstärkt Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion nachgefragt und benötigt.

Aufgrund dessen hat die BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) eine Allgemeinverfügung im Hinblick auf die Produktion von Desinfektionsmitteln publiziert (Link hierzu siehe unten). Dies betrifft 1-Propanol-haltige, 2-Propanol-haltige sowie Ethanol-haltige Desinfektionsmittel.

Mit dieser Verfügung wird festgelegt, dass für eine beschränkte Zeit Biozidprodukte abweichend von den Vorschriften der Biozidprodukte-Verordnung zugelassen und in Verkehr gebracht werden. Die Herstellung erfolgt hierbei durch Apotheken, die pharmazeutische Industrie sowie Unternehmen der chemischen Industrie, die Abgabe muss an berufsmäßige Verwender erfolgen (keine direkte Abgabe an Privatverbraucher).

Den Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-03-04-Desinfektionsmittel.html abrufen.

Für den Fall, dass Sie als Hersteller erstmalig die Herstellung solcher Produkte planen, empfehlen wir Ihnen Kontakt zum BAUA oder zum jeweiligen Ministerium Ihres Bundeslandes (Sozialministerium oder Landwirtschaftsministerium) aufzunehmen, um zu klären, ob diese Verfügung auch auf Sie zutrifft und in welchem Rahmen Sie Ihr Produkt schnellstmöglich auf den Markt bringen können.

Die im Regelfall erforderlichen Prüfungen von Desinfektionsmitteln werden in offiziell gelisteten Laboren durchgeführt. Diese finden Sie unter: https://vah-online.de/files/download/VAH_Liste_Laboratorien.pdf

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.