29.05.2020 - Lebensmittel

BMEL: Verbot von Süßungsmitteln in Säuglingstees wird in Fruchtsaftverordnung aufgenommen

BMEL: Verbot von Süßungsmitteln in Säuglingstees wird in Fruchtsaftverordnung aufgenommen

Im Rahmen der Reduktions- und Innovationsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirdschaft (BMEL) soll in Zukunft der Einsatz von Süßungsmitteln wie Zucker, Honig oder Fruchtsaft(konzentraten) in so genannten Säuglings- oder Kleinkindertees verboten werden.

Die Änderungen werden im Laufe des Jahres in die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung aufgenommen. In diesem Rahmen wir dann auch der Name der Verordnung geändert in: „Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und teeähnliche Erzeugnisse für Säuglinge oder Kleinkinder.“

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Quellen: