02.04.2020 - Lebensmittel

Corona-Infektionsschutz bei der Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away

Corona-Infektionsschutz bei der Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. hat ein Eckpunktepapier zum Corona-Infektionsschutz im Umgang mit Lebensmitteln veröffentlicht. Die im Eckpunktepapier aufgeführten Empfehlungen bieten einen übersichtlichen Leitfaden für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sowie Maßnahmen zum Arbeits- und Kundenschutz. Die dargestellten Grundsätze für die Lebensmittelwirtschaft sollen zu einem einheitlichen Vorgehen der Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie der Gesundheitsämter führen.

Generell wird im Eckpunktepapier davon ausgegangen, dass die bisherigen allgemeinen Regeln zum regelmäßigen Händewaschen und die Hygieneregeln zur Zubereitung von Lebensmitteln ausreichend sind und in diesem Bereich keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind (z. B. Mundschutz, verstärkter Einsatz von Desinfektionsmitteln).

Veränderungen für Lebensmittelunternehmer bestehen hingegen darin, dass die interne Belehrung der Mitarbeiter nach dem Infektionsschutzgesetz um die Symptome von COVID-19 ausgedehnt werden muss und Hygieneschulungen das Thema Händehygiene als zentrales Element beinhalten müssen. Des Weiteren müssen allgemeine Schutzmaßnahmen im Kundenverkehr getroffen werden wie beispielsweise die Einhaltung des Abstandsgebots (z. B. durch Hinweisschilder oder Markierungen am Boden) oder die Begrenzung der Personenanzahl in den Geschäften.

Besondere Regelungen im Eckpunktepapier gelten insbesondere für folgende Einrichtungen:

Bedientheken oder Mitnahmemöglichkeit von Speisen

  • Lebensmittel müssen vor dem Kunden geschützt gelagert werden
  • Der Abstand zum Kunden ist auch bei der Übergabe der Speisen zu gewährleisten
  • Mehrwegbehältnisse der Kunden dürfen weiterhin befüllt werden, dürfen allerdings nur an ausgewiesenen Stellen stehen und sollen möglichst wenig berührt werden

Selbstbedienungstheken

  • Selbstbedienungseinrichtungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben
  • Das Kundenverhalten soll durch entsprechende Hinweisschilder gezielt gelenkt werden (z. B. „Bitte keine Lebensmittel zurücklegen“, „Bitte benutzen Sie die angebotenen Zangen“)

Kasse

  • Schutzscheiben zwischen Personal und Kunden sind anzubringen
  • Oberflächen mit Kundenkontakt sollen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden
  • Kassiervorgänge müssen von Tätigkeiten mit Lebensmitteln getrennt sein

Das ausführliche Eckpunktepapier finden Sie unter folgendem Link: https://www.lebensmittelverband.de/download/lmverband-eckpunktepapier-corona-infektionsschutz-hygiene

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Eckpunktepapier zum Corona-Infektionsschutz vom Lebensmittelverband Deutschland e. V. vom 31.03.2020