28.11.2024 - Kosmetik

Erweiterte Duftstoffdeklaration Kosmetik – VO (EU) Nr. 2023/1545

Mit Verabschiedung der VO (EU) Nr. 2023/1545 aus Juli 2023 wird die Anzahl deklarationspflichtiger Duftstoffe für Kosmetika deutlich erweitert. Zu den aktuell deklarationspflichtigen 24 Duftstoffen (neben vier verbotenen Stoffen) kommen 56 weitere hinzu.

Die Deklarationspflicht bleibt wie bisher bei 10ppm für leave-on-Produkte bzw. 100ppm für rinse-off-Produkte. Ab diesen Mengen sind dann die Duftstoffe zusätzlich zum Begriff „Parfum“ in der INCI-Liste des Kosmetikums aufzuführen. Neu hinzugenommen wurden unter anderem:

  • Vanillin
  • Camphor
  • Menthol
  • Pinene

Neu reguliert werden auch erstmalig Naturextrakte.

Unser Institut im Verbund der Tentamus-Gruppe analysiert für Sie schnell und zuverlässig Duftstoffe. Wir bieten Ihnen sowohl das bisherige als auch das erweiterte Spektrum an. 

Auch beim Thema Regulatorik und Kennzeichnungspflichten unterstützen wir Sie jederzeit gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.