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07.11.2019 - Lebensmittel

Listerienmonitoring in Lebensmittelbetrieben

Listerienmonitoring in Lebensmittelbetrieben

Da es sich bei Listerien um Mikroorganismen handelt, die in unserer Umwelt weit verbreitet sind, in Biofilmen persistieren und sich auch unter ungünstigen Umgebungsbedingungen in Lebensmitteln vermehren können, sind diese Bakterien in relativ vielen Lebensmittelgruppen wie z. B. Fleisch- und Fleischerzeugnisseen regelmäßig nachweisbar (BfR, 2017). Bei Überschreitung der gesetzlichen Lebensmittelsicherheitskriterien für Listeria monocytogenes aus der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, müssen auf dem Markt befindliche Produkte zurückgerufen werden. Zahlreiche Beispiele hierfür sind im Europäischen Schnellwarnsystem RASFF öffentlich einsehbar (European Union, 2018).

Lebensmittelunternehmer, die aufgrund der Eigenschaften ihrer Produkte mit Listeria monocytogenes belastet sein können, sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben im EU-Hygienerecht (Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel in Verbindung mit den Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel) sowie aus Gründen der Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet entsprechende Eigenkontrollen durchzuführen.

Diese Pflichten betreffen jedoch nicht nur die Durchführung von Lebensmitteluntersuchungen, sondern auch die Durchführung von Umgebungsuntersuchungen. Denn in Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel heißt es: „…Lebensmittelunternehmer, die verzehrfertige Lebensmittel herstellen, welche ein durch Listeria monocytogenes verursachtes Risiko für die öffentliche Gesundheit bergen könnten, haben im Rahmen ihres Probenahmeplans Proben aus den Verarbeitungsbereichen und Ausrüstungsgegenständen auf Listeria monocytogenes zu untersuchen…“

Da keine konkreten gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Umfanges eines Umfeldmonitorings auf Listeria monocytogenes existieren, kann man sich an Leitlinien bzw. Empfehlungen orientieren. Die „Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis zur  Durchführung der mikrobiologischen Eigenkontrollen bei der Selbstherstellung von verzehrfertigen, vorzerkleinerten Obst- und Gemüseprodukten im Einzelhandel“ empfiehlt eine jährliche Umgebungsuntersuchung auf Listeria monocytogenes einer gereinigten und desinfizierten Stelle pro Jahr (BLL, 2016).
Andere deutsche Hygieneleitlinien enthalten bisher keine Angaben zum Umfang eines Umfeldmonitorings auf Listeria monocytogenes.

Bei der Durchführung dieses Listerienumfeldmonitorings sowie der Interpretation der Ergebnisse sind nachfolgende Aspekte berücksichtigt worden:

Literatur

In unserem Labor führen wir die Untersuchung auf Listeria monocytogenes regelmäßig durch. Wir haben in unserem Labor sowohl eine 24h – Schnellmethode, 48h – Schnellmethode als auch die ISO-Methode im akkreditierten Bereich im Einsatz. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.