23.06.2020 - Lebensmittel

Mögliche Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung

Mögliche Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung

Derzeit häufen sich die Anzeichen, dass die neuen EU-Öko-Verordnung 2018/848/EU nicht wie geplant am 01.01.2021 in Kraft tritt, sondern erst ein Jahr später am 01.01.2022.

Die Notwendigkeit einer Verschiebung wurde vor allem aufgrund mehrfach fehlender Detailregelungen von verschiedenen europäischen Bio-Verbänden gegenüber dem zuständigen Agrarkommissar der Europäischen Kommission betont.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Newsletter 9/2020 der cibus Rechtsanwälte - Kanzelei für Lebensmittel- und Futtermittelrecht, www.cibus-recht.de