11.01.2024 - Lebensmittel

Nachweis von Pestiziden in Augenbohnen - Produktrückruf

 

Vor kurzem wurde ein Lebensmittel (Trauben) aufgrund einer Grenzwertüberschreitung eines Pestizids zurückgerufen. Im vorliegenden Fall wurde das Insektizid „Chlorpyrifos“ oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes nachgewiesen.

Die gesetzlichen Grenzwerte (Rückstandshöchstgehalte) für Pestizide in Lebensmitteln sind EU-weit in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Lebensmittel, die verbotene Pestizide oder Pestizide oberhalb der Grenzwerte enthalten sind in der EU nicht verkehrsfähig.

Weiterführende Informationen der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) finden Sie hier

In unseren Tentamus-Laboren führen wir Untersuchungen auf Pestizidrückstände regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle:  www.lebensmittelwarnung.de