26.02.2024 - Lebensmittel

Neue Herkunft-Kennzeichnung bei unverpacktem Fleisch

 

Seit dem 1. Februar 2024 schreibt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) durch den eingefügten § 4b vor, dass die Herkunft von unverpacktem, unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch in Deutschland zu kennzeichnen ist. Besonders wichtig ist dies an Bedientheken oder beim Metzger, aber auch in Hofläden und auf Wochenmärkten. 
Diese Kennzeichnung muss dem Endverbraucher vor Kaufabschluss gut sichtbar, deutlich und gut lesbar zur Verfügung gestellt werden. Die Herkunftsinformation kann auf einem Schild am Lebensmittel, einem Aushang oder einer anderen schriftlichen oder elektronischen Information erfolgen.
Wie auch bei verpacktem Fleisch sind Angaben zum Land der Aufzucht und Schlachtung obligatorisch, z. B. "Aufgezogen in: Italien, Geschlachtet in: Deutschland". Wenn ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt hat, kann die Kennzeichnung z. B. "Ursprung Deutschland" lauten.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quellen: Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 209) geändert worden ist
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Stand: 12.02.24