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08.08.2020 - Lebensmittel

Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung

Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung

Mit der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) wird der künftige Rechtsrahmen für eine wirksamere und bundeseinheitliche Lebensmittelüberwachung gelegt.

Die wesentlichen Punkte der Neuregelung sind:

Die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle:
Rundschreiben L-502-2020, www.lebensmittelverband.de
www.bmel.de