13.07.2020 - Lebensmittel

Verordnungsentwurf für Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide angenommen

Verordnungsentwurf für Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide angenommen

Der Ständige Ausschuss, eine Arbeitsgruppe aus EU-Kommission und Mitgliedstaaten hat den Verordnungsentwurf zur Festsetzung von Höchstgehalten für Pyrrolizidinalkaloide (PA) in Lebensmitteln angenommen.

Mit dem Vorhaben werden nun Höchstgehalte für Tee, aromatisierte Tees, Kräutertees, pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM), NEM auf Pollenbasis, Pollen und Pollenprodukte, getrocknete Kräuter, Kreuzkümmel und Borretsch (frisch oder gefroren) festgelegt. Zu beachten ist hierbei die Fußnote (**), nach der bei PA-Pflanzen auch striktere nationale Regelungen Anwendung finden können. So haben einige Mitgliedstaaten beispielsweise die Verwendung von Borretsch als Lebensmittel verboten (z.B. Belgien), während Borretsch in anderen EU-Mitgliedstaaten ein traditionelles Lebensmittel ist (z.B. Frankfurter Grüne Soße in Deutschland).

Im Folgenden einige Beispiele für Höchstgehalte von PA in bestimmten Lebensmitteln:

Für Tee (Camelia sinensis) und aromatisierter Tee (Camelia sinensis) (Trockenprodukt) wird ein Höchstgehalt von 150 µg/kg PA festgelegt.Für Tee, aromatisierter Tee und Kräutertees (Trockenprodukt) für Säuglinge und junge Kinder wird ein strengerer Höchstgehalt von 75 µg/kg PA angegeben. Für Borretsch, Liebstöckel, Majoran und Oregano (getrocknet) und Mischungen, die ausschließlich aus diesen getrockneten Kräutern bestehen, wird ein Höchstgehalt von 1000 µg/kg, für Kreuzkümmel (Samengewürz) ein Höchstgehalt von 400 µg/kg PA gelten.

Die Abverkaufsfrist für bereits hergestellte Ware wurde vorab von 6 auf 18 Monate verlängert. Die neue Verordnung soll ab dem 01. Juli 2022 gelten. Bereits hergestellte Ware kann somit bis zum 1. Dezember 2023 in den Verkehr gebracht werden.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchung auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quellen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V. , www.lebensmittelverband.de