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13.08.2019 - Lebensmittel

Aktuelles aus Lebensmittelhygiene und –recht Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung 2017

In 2017 wurden in Deutschland 504.794 Betriebe kontrolliert sowie 370.492 Proben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen untersucht. Die Beanstandungsquoten befinden sich wie in den Vorjahren auf relativ hohem Niveau.

 

Bei Betriebskontrollen wurden 13,6% beanstandet, bei Proben 12,9% und bei Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt 15,4%. Bei den Betriebskontrollen stehen Mängel bei der Betriebshygiene mit 49,2% der Beanstandungen an erster Stelle, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement (23,2%).

 

Die Hygieneanforderungen in Eiscafés sind in der notifizierten und anerkannten Hygieneleitlinie von Uniteis e. V. „Leitlinie für eine Gute Hygiene- und HACCP-Praxis sowie zur Durchführung mikrobiologischer Eigenkontrollen bei der handwerklichen Herstellung von nicht vorverpacktem Speiseeis“ festgehalten. In den Kapiteln 1 und 2 sind die Vorgaben für die Anforderungen an Räume, Einrichtungen, Geräte und für eine gute Hygienepraxis (z. B. Temperatur, Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene) beschrieben.

 

Zu den Mängeln im Hygienemanagement zählen z. B. fehlende Hygienepläne und/oder HACCP-Konzepte mit Dokumentationschecklisten. Auch dazu findet man entsprechende Vorgaben und Arbeitsvorlagen in der o. g. Leitlinie (Kapitel 4 und Anlagen). Diese Dokumente sind einfach verständlich und können meist nur mit geringem Aufwand an die jeweiligen Verhältnisse in den Eiscafés angepasst werden.

 

Immer häufiger werden auch fehlende Schulungen beanstandet. Dazu zählen insbesondere die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz sowie Hygieneschulung. Es gibt mehrere Möglichkeiten die gesetzlichen Schulungsverpflichtungen zu erfüllen. Eine einfache und kostengünstige Variante sind Onlineschulungen, da diese ganz flexibel mit Erhalt eines Zertifikates durchgeführt werden können.

 

Wenn Sie die BAV Onlineschulung kennen lernen möchten, bietet Ihnen das BAV Institut als Partner von Uniteis e. V. ein kostenloses Kennenlernangebot. Wenden Sie sich dafür bitte an Karin Heinrich unter Tel. 0781/96947-188 oder per E-Mail an karin.heinrich@bav-institut.de. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter www.bav-onlineschulung.de.

 

 

Unser Kennenlernangebot für BAV Onlineschulungen

Testen Sie kostenlos eine Onlineschulung Ihrer Wahl!

Ansprechpartner: Karin Heinrich

Telefon: 0781/96947-188

E-Mail: karin.heinrich@bav-institut.de

BAV AKADEMIE GmbH

www.bav-onlineschulung.de

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Bei den Proben waren Fehler bei der Kennzeichnung/Aufmachung die häufigste Beanstandungsursache (59,6%). Mikrobiologische Verunreinigungen waren mit 15,3% die zweithäufigste Ursache für Beanstandungen.

 

Bei der Produktgruppe „Eis und Desserts“ wurden 11,7% der Proben beanstandet. Die häufigsten Probleme sind bei diesen leicht verderblichen Produkten in Zusammenhang mit mikrobiologischen Abweichungen aufgetreten. Dabei stellen Überschreitungen von Hygiene- und Verderbsindikatoren wie Enterobakterien und Pseudomonaden die Hauptprobleme dar. In Ausgaben von Uniteis-Notizie aus 2018 sind wir auf diese Bakterien eingegangen und haben die wichtigsten Ursachen für überhöhte Keimzahlen erläutert. Vor allem Geschlagene Sahne aus Sahneautomaten stellt immer noch ein hygienisches Problem dar und führt häufig zu Beanstandungen. Positiv ist allerdings, dass weder in Speiseeis noch in Geschlagener Sahne von Eiscafés Salmonellen aufgetreten sind.

 

 

 

Zur Durchführung der mikrobiologischen Eigenkontrollen sollen sich Eiscafés an die Vorgaben der entsprechenden Uniteis-Hygieneleitlinie orientieren. Diese Vorgaben werden auch von der Lebensmittelüberwachung gefordert und deren Einhaltung überwacht. Sie finden diese Informationen im Kapitel 3 auf den Seiten 19 bis 25 unter www.uniteis.com.

 

Mehr Informationen können Sie dem ausführlichen Bericht unter https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/08_PresseInfothek/20181206_jahrespressekonferenz_praesentation.html entnehmen.

 

Zukünftig wird es für alle Lebensmittelbetriebe und natürlich auch für Eiscafés noch wichtiger Beanstandungen durch die Lebensmittelüberwachung zu vermeiden, denn nach § 40 Abs. 1a LFGB sind die Behörden verpflichtet bestimmte Beanstandungen und Grenzwertüberschreitungen bei Proben zu veröffentlichen. Darüber werden wir Sie in der kommenden Ausgabe der Uniteis-Notizie informieren.

 

Wir stehen Ihnen bei diesen Themen und Herausforderungen sehr gerne als Partner zur Seite. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Frau Christine Käfer telefonisch unter 0781/96947-286 oder per Mail an christine.kaefer@bav-institut.de.