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13.02.2026 - Lebensmittel
ALS-Beschluss konkretisiert Berechnung der größten Oberfläche bei Dosen und Flaschen
Die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) an die Mindest-Schriftgrößen verpflichtender Kennzeichnungsangaben sind eindeutig geregelt – ihre praktische Umsetzung wirft jedoch immer wieder Fragen auf. Entscheidend für die einzuhaltende x-Höhe ist unter anderem die sogenannte „größte Oberfläche“ eines Produktes.
Auf seiner 125. Sitzung hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hierzu eine Klarstellung für (nahezu) zylindrische Verpackungen wie Dosen oder Flaschen veröffentlicht. Demnach wird die größte Oberfläche über die Mantelfläche berechnet – also über Höhe × Umfang der Verpackung. Nicht berücksichtigt werden dabei Deckel, Boden, Kanten sowie bei Flaschen zusätzlich Hals und Schulter.
Relevanz für die Praxis
Die präzise Bestimmung der größten Oberfläche ist für Hersteller von zentraler Bedeutung, da hiervon unmittelbar die zulässige Mindest-Schriftgröße der Pflichtangaben abhängt. Fehlerhafte Berechnungen können zu Beanstandungen im Rahmen amtlicher Kontrollen führen.
Gerade bei innovativen Verpackungsformen oder Designvarianten empfiehlt sich daher eine sorgfältige rechtliche und analytische Prüfung der Kennzeichnung.
Kennzeichnungsprüfung in den Tentamus-Laboren
Als Teil der Tentamus-Gruppe führen wir in unseren Laboren regelmäßig umfassende Kennzeichnungsprüfungen durch – schnell, zuverlässig und auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Vorgaben sowie behördlichen Auslegungen.
Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Produktkennzeichnung und stehen Ihnen bei Fragen gerne beratend zur Seite.
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