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19.05.2026 - Kosmetik
Aufruf an den SCCS zu einer neuen Opinion zu Hydroxycitronellal in Kosmetikprodukten
Am 4. Mai 2026 wurde dem SCCS (Wissenschaftlicher Ausschuss und Beratungsgremium der EU) ein Mandat zur Neubewertung des Duftstoffs Hydroxycitronellal (CAS-Nr. 107-75-5) übermittelt.
Aktuell ist diese Substanz gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Annex III, lfd. Nr. 72 reglementiert. Es besteht eine Deklarationspflicht in der INCI-Liste ab einer Menge von 10ppm (leave-on-Produkte) bzw. 100pm (rinse-off-Produkte). Für bestimmte Produktgruppen gilt zudem ein maximaler Höchstwert von 0,1%. Im Rahmen des Aufrufs werden an den SCCS die folgenden Fragen herangetragen, die innerhalb von 12 Monaten beantwortet werden müssen:
- Hält der SCCS Hydroxycitronellal angesichts der vorgelegten Daten und unter Berücksichtigung der Anwendung der QRA2-Methodik für den Endpunkt „Sensibilisierung“ abgeleiteten oberen Sicherheitsgrenzwert hinsichtlich seines Sensibilisierungspotenzials für sicher, wenn es als Duftstoffbestandteil in kosmetischen Mitteln bis zu den in den eingereichten Unterlagen angegebenen Höchstkonzentrationen verwendet wird ?
- Hat der SCCS weitere wissenschaftliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung von QRA2 zur Ableitung von sicheren Obergrenzen für Hydroxycitronellal oder für Duftstoffallergene im Allgemeinen?
Die QRA2-Methode (Quantitative Risk Assessment 2) ist ein neuartiges Verfahren zur Bewertung und Einschätzung möglicher Risiken von Duftstoffen im Hinblick auf die Entstehung von Hautsensibilisierungen (Allergien).
Hydroxycitronellal ist Teil des Untersuchungsumfangs allergener Duftstoffe, den das BAV anbietet. Wir prüfen für Sie alle deklarationspflichtigen Duftstoffe, auch diejenigen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2023/1545.
Haben Sie Fragen zur Analytik oder zur toxikologischen Bewertung von Duftstoffen ? Melden Sie sich bei uns und wir unterstützen Sie gerne mit unseren Untersuchungen und unserem regulatorischen Know-how.
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