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05.02.2026 - Kosmetik
BAV unterstützt beim Thema Konservierung von Kosmetik
Alle in Verkehr gebrachten Kosmetika müssen gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009 sicher sein. Ein Kernthema beim Sicherheitsaspekt ist eine ausreichende Konservierung bzw. die Wahl eines geeigneten Konservierungssystems. Ausgenommen davon sind sogenannte mikrobiologisch risikoarme Produkte. Hierzu zählen z.B. wasserfreie Produkte, Produkte mit extremen pH-Werten oder auch Kosmetika mit sehr hohem Anteil an Lösungsmitteln. In der Regel ist bei solchen Produkten ein Zusatz von Konservierungsmitteln nicht erforderlich.
Wir haben die Expertise, Sie beim Thema Konservierung und bei der Auswahl eines geeigneten Konservierungssytems zu unterstützten. Konkret helfen wir Ihnen bei folgenden Fragen:
- Muss mein Produkt überhaupt konserviert werden ?
- Was mache ich, wenn mein Kosmetikum den Konservierungsbelastungstest (KBT) nicht bzw. nur unzureichend bestanden hat ?
- Welche Konservierungsmittel greifen gegen welche Art von Mikroorganismen ?
- Darf ich die Menge an bereits zugesetztem Konservierungsstoff erhöhen ?
- Welche Konservierungsstoffe sind überhaupt für meine Art von Produkt möglich und sinnvoll ?
- Was ist gemäß Annex V europäischer Kosmetikverordnung an Konservierungsstoffen erlaubt ?
Selbstverständlich unterstützen und beraten wir Sie auch bei positiven mikrobiologischen Befunden und der Frage, wie am besten reagiert werden sollte. Immer wieder finden sich Beanstandungen unter anderem mit den Bakterien Pseudomonas aeruginosa und Pluralibacter gergoviae.
Neben der Beratung zur Konservierung erhalten Sie von uns alle notwendigen Tests und auch die Regulatory Compliance zur Erfüllung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 1223/2009.
Übrigens wurde erst kürzlich der Einsatz von Thiomersal und Phenylquecksilbersalzen als Konservierungsstoffe in Produkten zur Anwendung am Auge als nicht sicher bewertet. Diese Bewertung erfolgte durch den wissenschaftlichen Ausschuss der EU (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS).
Quelle:
